Vollstreckung Kindesunterhalt anstehende Inso
Verfasst: 05.08.2020, 11:54
Hallo,
ich habe gerade einen Titel über rückständigen sowie laufenden Kindesunterhalt erwirkt den ich jetzt vollstrecken möchte. Jetzt habe ich Post von der Schuldnerberatung bekommen, dass der Schuldner eine Inso anstrebt. Meine Frage jetzt, darf ich derzeit noch den Unterhalt vollstrecken und nur nicht mehr wenn die Inso eröffnet ist? Fällt der rückständige Kindesunterhalt auch mit in die Inso oder nicht?
Es wird ein Nullplan angestrebt da kein Geld beim Schuldner vorhanden ist. Muss ich unsere Forderungen überhaupt der Schuldnerberatung mitteilen, da das doch wieder Kosten für die Mandantin auslösen würde oder reicht es wenn wir die Forderung anmelden wenn die Inso eröffnet ist?
Vielleicht weiß das ja jemand. Danke im Voraus!
ich habe gerade einen Titel über rückständigen sowie laufenden Kindesunterhalt erwirkt den ich jetzt vollstrecken möchte. Jetzt habe ich Post von der Schuldnerberatung bekommen, dass der Schuldner eine Inso anstrebt. Meine Frage jetzt, darf ich derzeit noch den Unterhalt vollstrecken und nur nicht mehr wenn die Inso eröffnet ist? Fällt der rückständige Kindesunterhalt auch mit in die Inso oder nicht?
Es wird ein Nullplan angestrebt da kein Geld beim Schuldner vorhanden ist. Muss ich unsere Forderungen überhaupt der Schuldnerberatung mitteilen, da das doch wieder Kosten für die Mandantin auslösen würde oder reicht es wenn wir die Forderung anmelden wenn die Inso eröffnet ist?
Vielleicht weiß das ja jemand. Danke im Voraus!