Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
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#1

03.08.2020, 14:35

Hallo zusammen,

Wir haben gegen einen sehr unhöflichen Schuldner über mehrere Jahre vollstreckt. Immer wieder gingen Teilzahlungen ein und es musste verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Jetzt nachdem bei uns die ZV abgeschlossen ist, will der Schuldner eine Aufstellung haben. Das wäre umfangreich und arbeitsintensiv.

Sind wir gegenüber dem Schuldner zu einer solchen Aufstellung verpflichtet?

:thx
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paralegal6
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#2

03.08.2020, 15:04

Ich würde ihm einfach das Forderungskonto ausdrucken
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pepe
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#3

03.08.2020, 15:32

Das würde ich bei fast jedem anderen Schuldner auch machen. Aber der Schuldner hat u.a. eine Kollegin von mir sehr unschön und massiv am Telefon beleidigt.

Daher geht es mir wirklich um die Frage, ob dazu eine Pflicht besteht?
Feldhamster
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#4

03.08.2020, 15:44

Aus einem FoKo ist doch aber alles ersichtlich. Versteht der Schuldner sie vielleicht einfach nicht? Was meint der sonst mit Aufstellung?
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Sputnik85
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#5

03.08.2020, 15:46

pepe hat geschrieben:
03.08.2020, 15:32
Daher geht es mir wirklich um die Frage, ob dazu eine Pflicht besteht?
Ich sage: nein, besteht nicht.
Soweit mir bekannt, ist es nur guter Wille, wenn man einem Schuldner so eine Aufstellung zukommen lässt.
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#6

03.08.2020, 20:53

Wenn du weiteren Streit nicht aus dem Wege gehen willst, so teile dem Streitsüchtigen Schuldner mit, dass es keine Pflicht zur Übersendung gibt.
Willst du dich aber nicht so verhalten wie der Schuldner, so drucke das Forderungskonto aus und gut ist es.
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#7

04.08.2020, 10:01

Die einzige Verpflichtung, die besteht, ist dem Schuldner zu quittieren, dass die Forderung ausgeglichen ist. Eine Pflicht, ihm eine detaillierte Aufstellung zu übersenden, besteht nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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