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Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 03.08.2020, 14:35
von pepe
Hallo zusammen,

Wir haben gegen einen sehr unhöflichen Schuldner über mehrere Jahre vollstreckt. Immer wieder gingen Teilzahlungen ein und es musste verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Jetzt nachdem bei uns die ZV abgeschlossen ist, will der Schuldner eine Aufstellung haben. Das wäre umfangreich und arbeitsintensiv.

Sind wir gegenüber dem Schuldner zu einer solchen Aufstellung verpflichtet?

:thx

Re: Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 03.08.2020, 15:04
von paralegal6
Ich würde ihm einfach das Forderungskonto ausdrucken

Re: Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 03.08.2020, 15:32
von pepe
Das würde ich bei fast jedem anderen Schuldner auch machen. Aber der Schuldner hat u.a. eine Kollegin von mir sehr unschön und massiv am Telefon beleidigt.

Daher geht es mir wirklich um die Frage, ob dazu eine Pflicht besteht?

Re: Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 03.08.2020, 15:44
von Feldhamster
Aus einem FoKo ist doch aber alles ersichtlich. Versteht der Schuldner sie vielleicht einfach nicht? Was meint der sonst mit Aufstellung?

Re: Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 03.08.2020, 15:46
von Sputnik85
pepe hat geschrieben:
03.08.2020, 15:32
Daher geht es mir wirklich um die Frage, ob dazu eine Pflicht besteht?
Ich sage: nein, besteht nicht.
Soweit mir bekannt, ist es nur guter Wille, wenn man einem Schuldner so eine Aufstellung zukommen lässt.

Re: Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 03.08.2020, 20:53
von silvester
Wenn du weiteren Streit nicht aus dem Wege gehen willst, so teile dem Streitsüchtigen Schuldner mit, dass es keine Pflicht zur Übersendung gibt.
Willst du dich aber nicht so verhalten wie der Schuldner, so drucke das Forderungskonto aus und gut ist es.

Re: Pflicht zur Aufstellung gegenüber Schuldner?

Verfasst: 04.08.2020, 10:01
von Anahid
Die einzige Verpflichtung, die besteht, ist dem Schuldner zu quittieren, dass die Forderung ausgeglichen ist. Eine Pflicht, ihm eine detaillierte Aufstellung zu übersenden, besteht nicht.