2 Unterhaltsgläubiger, Vorrang?
Verfasst: 29.07.2020, 11:10
Ja und schon wieder habe ich eine Unterhaltsvollstreckung und blicke nicht durch, haben wir einfach zu selten
Ich habe zwei minderjährige Kinder, denen die Mutter keinen Unterhalt zahlt. Ein Kind ist 15 und bekommt nach Jugendamtsurkunde 395 € ab 1.1.20, 100% Mindestunterhalt dritte Alterstufe, das andere Kind ist noch 9, wird im Oktober 10 und bekommt nach Jugendamtsurkunde derzeit 322 € ab 1.1.20, zweite Alterstufe und ab 1.10.2022 395 € dritte Altersstufe.
Ich habe zwei Pfüb beantragt, die erlassen und dann an unterschiedlichen Tagen zugestellt wurden.
Drittschuldner zahlt jetzt auf Rückstand und laufenden Unterhalt für das jüngere Kind monatlich zwischen 640 und 710 € (fixes Gehalt und variable Bezüge).
Ich habe irgendwie im Kopf, daß es bei gleichberechtigten Unterhaltsgläubigern nicht auf den Tag der Zustellung ankommt und aus diesem Grund der pfändbare Betrag gequotelt werden muß, stimmt das (noch)? Wenn Ja, wie hat die Quote auszusehen?
Danke für die Hilfe schon mal
Ich habe zwei minderjährige Kinder, denen die Mutter keinen Unterhalt zahlt. Ein Kind ist 15 und bekommt nach Jugendamtsurkunde 395 € ab 1.1.20, 100% Mindestunterhalt dritte Alterstufe, das andere Kind ist noch 9, wird im Oktober 10 und bekommt nach Jugendamtsurkunde derzeit 322 € ab 1.1.20, zweite Alterstufe und ab 1.10.2022 395 € dritte Altersstufe.
Ich habe zwei Pfüb beantragt, die erlassen und dann an unterschiedlichen Tagen zugestellt wurden.
Drittschuldner zahlt jetzt auf Rückstand und laufenden Unterhalt für das jüngere Kind monatlich zwischen 640 und 710 € (fixes Gehalt und variable Bezüge).
Ich habe irgendwie im Kopf, daß es bei gleichberechtigten Unterhaltsgläubigern nicht auf den Tag der Zustellung ankommt und aus diesem Grund der pfändbare Betrag gequotelt werden muß, stimmt das (noch)? Wenn Ja, wie hat die Quote auszusehen?
Danke für die Hilfe schon mal