2 Unterhaltsgläubiger, Vorrang?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

29.07.2020, 11:10

Ja und schon wieder habe ich eine Unterhaltsvollstreckung und blicke nicht durch, haben wir einfach zu selten :oops:

Ich habe zwei minderjährige Kinder, denen die Mutter keinen Unterhalt zahlt. Ein Kind ist 15 und bekommt nach Jugendamtsurkunde 395 € ab 1.1.20, 100% Mindestunterhalt dritte Alterstufe, das andere Kind ist noch 9, wird im Oktober 10 und bekommt nach Jugendamtsurkunde derzeit 322 € ab 1.1.20, zweite Alterstufe und ab 1.10.2022 395 € dritte Altersstufe.

Ich habe zwei Pfüb beantragt, die erlassen und dann an unterschiedlichen Tagen zugestellt wurden.

Drittschuldner zahlt jetzt auf Rückstand und laufenden Unterhalt für das jüngere Kind monatlich zwischen 640 und 710 € (fixes Gehalt und variable Bezüge).

Ich habe irgendwie im Kopf, daß es bei gleichberechtigten Unterhaltsgläubigern nicht auf den Tag der Zustellung ankommt und aus diesem Grund der pfändbare Betrag gequotelt werden muß, stimmt das (noch)? Wenn Ja, wie hat die Quote auszusehen?

Danke für die Hilfe schon mal ;)
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#2

29.07.2020, 19:15

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63291.html

Vielleicht hilft dir das weiter, ansonsten würde ich mal die Kommentierung zu § 850d II ZPO durchforsten.
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#3

31.07.2020, 10:19

Ok, dann sind die Gläubiger gleichrangig. Das heißt in der Praxis, daß der pfändbare Betrag auf die Unterhaltsforderungen beider Kinder aufgeteilt wird zu gleichen Teilen und die Rückstände fallen erst mal hinten runter, da der zu leistende Unterhalt schon 717 € ausmacht und so viel bisher nicht gezahlt worden ist. Alles was über die 717 € rausgeht, wird dann auf den Rückstand verrechnet, wiederum gleiche Teile, richtig?
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