Drittauskünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
joggellive
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.02.2011, 22:47
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Erfurt

#1

24.07.2020, 18:49

Hallo,
wenn der GV Drittauskünfte einholt, ist er verpflichtet den Schuldner darüber zu informieren? Und wenn ja in welchem Umfang und nach welcher Rechtsgrundlage. Man findet über Drittauskünfte alles, nur nichts zur Infomationspflicht des GV, sondern es die überhaupt gibt. Ich bin aber der Meinung hier mal was gelesen zu haben, das der Schu, über die Auskunft zu informieren ist, ggf. mit Kopie der Auskunft.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

25.07.2020, 09:29

]Hier eine Information dazu, aber die ist schon etwas älter, ich weiß nicht, ob es hierzu etwas neueres gibt:
Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung 10/10
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#3

25.07.2020, 11:04

Die Informationspflicht gibt es durchaus. Rechtsgrundlage ist § 802l Abs. 3 und 5 ZPO.
Antworten