GVZ zur GmbH des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MarenW
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#1

20.07.2020, 12:47

Hallo an alle. Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Endurteils vorliegen. Der Schuldner ist in die Schweiz verzogen, er ist aber GF einer GmbH in Deutschland und wir wissen, dass er sich auf des öfteren dort aufhält.. Jetzt soll ich den GVZ zur GmbH schicken.
Wie gebe ich das ganze denn im GVZ-Auftrag an? Was muss ich bei SC eintragen und muss ich was bei gesetzlicher Vertreter eintragen?
Ich habe ja nur den Titel gegen den SC nicht gegen die GmbH.
:thx euch schonmal.
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Anahid
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#2

20.07.2020, 13:17

Vollstreckungsauftrag kannst Du auf jeden Fall unter der Anschrift der GmbH nicht machen - außer vielleicht Taschenpfändung, was ja wohl eher sinnlos sein dürfte. Wenn überhaupt, könnte ich mir vorstellen, dass es möglich wäre, Antrag auf Abgabe der EV unter der Anschrift zu stellen. Aber mal andere Frage....warum machst Du keine Pfändung des Geschäftsführergehalts?
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mücki
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#3

20.07.2020, 14:08

VAK unter der Geschäftsanschrift ist wohl auch sinnlos. Ich habe hier grad den Fall eines Soloselbständigen, den wir unter seiner Privatanschrift nie zu fassen bekommen, jetzt haben wir den für die Firmenanschrift zuständigen GVZ beauftragt, der mir freundlicherweise am Telefon mitteilte, dass er dort zwar pfänden aber nicht die VAK abnehmen könne :motz

Aber vielleicht hast du mehr Glück.
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silvester
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#4

21.07.2020, 11:47

Der Gv hat nur z.T. Recht.
Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus; eine Durchreise kann genügen (BGH 1. Zivilsenat, 17.07.2008, I ZB 80/07, Rn 14 zit. nach juris).
Dazu muss allerdings bekannt sein, wann der Gf sich am Ort der Gesellschaft aufhält. Damit scheint tatsächlich die Pfändung seines Gehaltes als zielführend.
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