Zwei vollstreckbare Ausfertigungen
Verfasst: 16.07.2020, 15:22
Guten Tag zusammen,
ich benötige mal Euer Wissen. Das Amtsgericht hat uns in einem Familienprozess zwei identische vollstreckbare Ausfertigungen zugeleitet. Grund hierfür wird sein, dass Gläubigerin zu 1) die Kindesmutter ist und Gläubigerin zu 2) das Kind. Für die Mutter ist Trennungsunterhalt, für das Kind Kindesunterhalt tituliert. Nun habe ich beide vollstreckbare Ausfertigungen an den gegnerischen Bevollmächtigten weitergeleitet mit der Bitte, die jeweils anhängenden EB´s zu unterzeichnen und mir beide Ausfertigungen wieder zurückzuleiten. Er hat nun nur eine zurückgeschickt mit dem Hinweis, da es sich um genau die gleichen Titel handelt, würde er eine nun dem Amtsgericht zurückschicken, da dieses ja offensichtlich irrtümlich eine zweite Ausfertigung erteilt hat. Wir haben dem jetzt mal widersprochen. Ich habe ein bisschen nachgelesen und bin der Meinung, dass das Amtsgericht zurecht zwei Ausfertigungen erteilt hat. Sieht das jemand anders oder hat hier Erfahrung? Für Antwort danke ich Euch herzlich.
Viele Grüße, Carmen
ich benötige mal Euer Wissen. Das Amtsgericht hat uns in einem Familienprozess zwei identische vollstreckbare Ausfertigungen zugeleitet. Grund hierfür wird sein, dass Gläubigerin zu 1) die Kindesmutter ist und Gläubigerin zu 2) das Kind. Für die Mutter ist Trennungsunterhalt, für das Kind Kindesunterhalt tituliert. Nun habe ich beide vollstreckbare Ausfertigungen an den gegnerischen Bevollmächtigten weitergeleitet mit der Bitte, die jeweils anhängenden EB´s zu unterzeichnen und mir beide Ausfertigungen wieder zurückzuleiten. Er hat nun nur eine zurückgeschickt mit dem Hinweis, da es sich um genau die gleichen Titel handelt, würde er eine nun dem Amtsgericht zurückschicken, da dieses ja offensichtlich irrtümlich eine zweite Ausfertigung erteilt hat. Wir haben dem jetzt mal widersprochen. Ich habe ein bisschen nachgelesen und bin der Meinung, dass das Amtsgericht zurecht zwei Ausfertigungen erteilt hat. Sieht das jemand anders oder hat hier Erfahrung? Für Antwort danke ich Euch herzlich.
Viele Grüße, Carmen