Zusammenrechnung von Einkünften (Renten)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#1

14.07.2020, 12:46

So, jetzt habe ich mir selbst ein Ei ins Nest gelegt:

Schuldner hat die VAK abgegeben. Er gibt an Rente zu beziehen und Witwer zu sein. Jetzt habe ich, voreilig wie ich manchmal bin, natürlich einen PfÜb und darin zugleich die Zusammenrechnung von Einkünften beantragt. Problem: Der Schuldner hat nur einen Betrag und eine RV-Nr. angegeben, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass er die Hinterbliebenenrente nicht angegeben hat. Nun will das Gericht natürlich die Höhe der Einkünfte wissen und auch, welches Einkommen die wesentliche Grundlage bildet.

Die Höhe der Einkünfte kann ich ja nicht beziffern. Kann mich da jetzt irgendwie "rausargumentieren", damit der PfÜb trotzdem wie beantragt erlassen wird oder ist es besser, den Antrag auf Zusammenrechnung zurückzunehmen, den GVZ mit der Nachbesserung zu beauftragen und dann die Zusammenrechnung nachträglich zu beantragen?

Oder macht es Sinn beim VG Fristverlängerung zu beantragen und den GVZ parallel in die Spur zu schicken, wobei ich nicht weiß, wie lange das dauern wird, da ja die GVZ-Tätigkeiten erst wieder so richtig anlaufen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ole
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#2

14.07.2020, 13:04

Meines Wissens kannst Du auch beim Vollstreckungsgericht das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Nach einem halben Jahr "Untätigkeit" würde Dir das Gericht dann die Unterlagen zurückschicken
und das PfÜB-Verfahren als erledigt ansehen.

Vielleicht wäre aber doch die Rücknahme des Zusammenrechnungs-Antrages der bessere Weg,
da - zumindest bei uns - derzeit (und eigentlich immer :) ) schon recht lange dauern.
Ole
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#3

14.07.2020, 15:08

*Wort vergessen im letzten Satz!

...die Zwangsvollstreckungsaufträge, Nachbesserungen etc. bei den Gerichtsvollziehern recht lange dauern...
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