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Vollstreckung in Bezüge Beamter möglich?

Verfasst: 14.07.2020, 08:28
von Naturini
Guten Morgen,

ich habe einen Unterhaltstitel bei dem die sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde. Der Gegner ist Polizeibeamter. Kann ich die Bezüge ganz normal pfänden lassen wie bei einer "normal angestellten Person" oder drohen ihm aus der Vollstreckung eventuell arbeitsrechtliche Konsequenzen aus denen er vielleicht Schadensersatzansprüche gegenüber unserer Mandantin geltend machen kann?

Kann mir hier jemand helfen?

Viele Grüße

Re: Vollstreckung in Bezüge Beamter möglich?

Verfasst: 14.07.2020, 09:35
von Anahid
Ja, Du kannst ganz normal pfänden und ja, er wird sich gegenüber dem Präsidium verantworten müssen. Allerdings dürfte das wohl kaum ein Problem Deiner Mandantin sein und Schadensersatzansprüche gegen Deine Mandantin kommen da nicht in Frage.

Re: Vollstreckung in Bezüge Beamter möglich?

Verfasst: 14.07.2020, 09:40
von mücki
Grundsätzlich sind auch Beamtenbesoldungen pfändbar. Natürlich kann eine Pfändung auch mal arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (nicht nur bei Beamten) diese können jedoch nicht im Wege des Schadenersatzes gegenüber dem Gläubiger geltend gemacht werden, wäre ja noch schöner.

Edit: Anahid war schneller.

Vielleicht noch eine Ergänzung, es wäre denkbar, dass sich die arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf den pfändbaren Anteil des Gehaltes auswirken (ist z.B. bei manchen Verwendungen bei der BW so) aber das ist dann auch alles.

Re: Vollstreckung in Bezüge Beamter möglich?

Verfasst: 14.07.2020, 10:40
von Naturini
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Re: Vollstreckung in Bezüge Beamter möglich?

Verfasst: 14.07.2020, 11:05
von jojo
Klugscheiß: Dienstrechtliche Konsequenzen, er ist Beamter und kein Arbeitnehmer.