Guten Morgen,
ich habe einen Unterhaltstitel bei dem die sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde. Der Gegner ist Polizeibeamter. Kann ich die Bezüge ganz normal pfänden lassen wie bei einer "normal angestellten Person" oder drohen ihm aus der Vollstreckung eventuell arbeitsrechtliche Konsequenzen aus denen er vielleicht Schadensersatzansprüche gegenüber unserer Mandantin geltend machen kann?
Kann mir hier jemand helfen?
Viele Grüße
Vollstreckung in Bezüge Beamter möglich?
- Anahid
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Ja, Du kannst ganz normal pfänden und ja, er wird sich gegenüber dem Präsidium verantworten müssen. Allerdings dürfte das wohl kaum ein Problem Deiner Mandantin sein und Schadensersatzansprüche gegen Deine Mandantin kommen da nicht in Frage.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- mücki
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Grundsätzlich sind auch Beamtenbesoldungen pfändbar. Natürlich kann eine Pfändung auch mal arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (nicht nur bei Beamten) diese können jedoch nicht im Wege des Schadenersatzes gegenüber dem Gläubiger geltend gemacht werden, wäre ja noch schöner.
Edit: Anahid war schneller.
Vielleicht noch eine Ergänzung, es wäre denkbar, dass sich die arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf den pfändbaren Anteil des Gehaltes auswirken (ist z.B. bei manchen Verwendungen bei der BW so) aber das ist dann auch alles.
Edit: Anahid war schneller.
Vielleicht noch eine Ergänzung, es wäre denkbar, dass sich die arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf den pfändbaren Anteil des Gehaltes auswirken (ist z.B. bei manchen Verwendungen bei der BW so) aber das ist dann auch alles.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- jojo
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Klugscheiß: Dienstrechtliche Konsequenzen, er ist Beamter und kein Arbeitnehmer.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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