Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
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#1

06.07.2020, 08:58

Guten Morgen Zusammen,

Kläger (Wir) und Beklagter schließen vor Gericht einen Vergleich. Beklagter soll 6.500 € zahlen.
Unmittelbar nach dem Gerichtstermin zahlt Beklagter den Betrag auch vollständig.

Wir haben keine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs beantragt, dies dem Bekl. auch mitgeteilt und ihm den Eingang des Geldes bestätigt.

Beklagter will weiter Titel heraus.

Wie sicheren wir uns hier ab, damit Beklagter nicht mit Vollstreckungsabwehrklage um die Ecke kommt?
:thx
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sh161
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#2

06.07.2020, 09:00

Indem ihr nicht vollstreckt.
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pepe
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#3

06.07.2020, 09:04

Naja, wenn ich grundsätzlich die Möglichkeit habe zu vollstrecken, reicht das ja für eine Klage aus.

Da würde ich uns schon gerne besser absichern.
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sh161
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#4

06.07.2020, 09:11

Mein Chef hat neulich in einem solchen Fall - also unser Gegner hat keine vollstreckbare Ausfertigung beantragt - die Herausgabe der beglaubigten Abschrift verlangt (was in meinen Augen Unsinn ist, denn auch ohne begl. Abschrift kann ich mir vom Gericht eine vollstreckb. Ausfertigung erteilen lassen).
Du könntest auch einen Vollstreckungsverzicht erklären.
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