Zwangssicherungshypothek, Zustimmung des Eigentümers

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mcdreamy
Foren-Praktikant(in)
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

03.07.2020, 16:09

Hallo Ihr Lieben,

es ist recht dringend. Ich freue mich WIRKLICH, wenn mir kurz jemand aushelfen kann. Ich kenne mich mit der Materie überhaupt nicht aus.

Es gibt einen VB und einen PfüB.

Wir waren nur beauftragt, das Ersetzungsverfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG durchzuführen (Antrag + Terminswahrnehmung)

Ist das jetzt eine Angelegenheit der Zwangsvollstreckung (3309 VV RVG) oder fallen als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gebühren nach Nr. 3100 ff. VV RVG an???

1.000 Dank, wer auch immer mir das Wochenende rettet.

LG mcdreamy
Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel!
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