Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wer beim Untershaltspfüb gemeint ist unter Punkt 8? Geschieden von der Gläubigerin dieses Pfübs oder weitere Scheidung.
Ebenfalls der Punkt "Der Schuldner ist de geschiedenen Ehegatten gegenüber unterhaltspflichtig". Soll da ein weiterer Gläubiger gemeint sein oder der aus diesem Pfüb?
Ich stehe im Moment vollkommen auf dem Schlauch
Pfüb und Unterhaltspflichten
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Gemeint war wohl nicht Punkt 8 sondern Seite 8.
Gem. § 850d ZPO werden nur gleichstehende oder vorrangige Unterhaltspflichten , bei der Bemessung des unpfändbaren Betrages, berücksichtigt.
Die Rangfolge ergibt sich aus § 1609 BGB.
Die Angaben auf Seite benötigt das Gericht um den unpfändbaren Betrag zu bestimmen.
S. Geiselmann
Gem. § 850d ZPO werden nur gleichstehende oder vorrangige Unterhaltspflichten , bei der Bemessung des unpfändbaren Betrages, berücksichtigt.
Die Rangfolge ergibt sich aus § 1609 BGB.
Die Angaben auf Seite benötigt das Gericht um den unpfändbaren Betrag zu bestimmen.
S. Geiselmann