Zwangsvollstreckung GmbH & Co. KG
Verfasst: 02.07.2020, 15:52
Hallo,
ich habe ein Problem mit einer ZV Akte. Ich bin überhaupt kein Profi in ZV, ist eher selten das ich sowas mache.
Nun habe ich einen MB beantragt für eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel.
Die GmbH hat einen Sitz in Lübeck und der Geschäftsführer ist auch in Lübeck.
Nun habe ich einen ZV-Auftrag an die GmbH & Co. KG nach Kiel gemacht.
Der dortige Gerichtsvollzieher teilt Folgendes mit:
"Vor Ort befindet sich lediglich ein Briefkasten mit der Aufschrift "...….GmbH & Co. KG" und keine Geschäftsräume. Zugestellt kann hier somit nicht, auch kann ein Pfändungsverfahren hier nicht durchgeführt werden, da keine pfändbare Habe vor Ort ist. Eine Klingel existiert nicht.
Eine Postauskunft hilft hier nicht weiter, da ein Briefkasten vorhanden ist und die Post dies auch nur bestätigen wird. Ich stelle anheim, die ZV unter der Privatanschrift des gesetzlichen Vertreters fortzusetzen."
Dann habe ich einen ZV-Auftrag an den Geschäftsführer nach Lübeck gestellt:
Aus Lübeck bekomme ich eine Antwort von dem Gerichtsvollzieher: Bei Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Parteibezeichnung auf Schuldnerseite im Titel (….GmbH & Co. KG) und Auftragsschreiben (Geschäftsführer) nicht übereinstimmen.
Ich bitte um Nachweisführung des Forderungsübertrages.
Weil ich nicht wusste was der GVZ meint habe ich Ihn angerufen und mitgeteilt wer wen vertritt und warum wir das so machen. Er sagte dann er bräuchte das schriftlich.
Ich habe ihm geschrieben wer wen vertritt und dass wir gegen den Geschäftsführer vorgehen wollen. Ich habe auch mitgeteilt, dass der vorherige Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat.
Als Antwort habe ich erhalten:
Die Vollstreckung wurde eingestellt.
Da der Vollstreckungsmangel gem. meinem SS vom … nicht behoben wurde. Auf Grund der Titelschuldnerin und dem Antragsschuldner besteht keine Parteienidentität.
Auf dem Mahnbescheid steht die GmbH & Co. KG, die GmbH und der Geschäftsführer.
Was kann ich jetzt machen? Muss ich den Titel umschreiben lassen?
Viele Grüße
Powerlocke83
ich habe ein Problem mit einer ZV Akte. Ich bin überhaupt kein Profi in ZV, ist eher selten das ich sowas mache.
Nun habe ich einen MB beantragt für eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel.
Die GmbH hat einen Sitz in Lübeck und der Geschäftsführer ist auch in Lübeck.
Nun habe ich einen ZV-Auftrag an die GmbH & Co. KG nach Kiel gemacht.
Der dortige Gerichtsvollzieher teilt Folgendes mit:
"Vor Ort befindet sich lediglich ein Briefkasten mit der Aufschrift "...….GmbH & Co. KG" und keine Geschäftsräume. Zugestellt kann hier somit nicht, auch kann ein Pfändungsverfahren hier nicht durchgeführt werden, da keine pfändbare Habe vor Ort ist. Eine Klingel existiert nicht.
Eine Postauskunft hilft hier nicht weiter, da ein Briefkasten vorhanden ist und die Post dies auch nur bestätigen wird. Ich stelle anheim, die ZV unter der Privatanschrift des gesetzlichen Vertreters fortzusetzen."
Dann habe ich einen ZV-Auftrag an den Geschäftsführer nach Lübeck gestellt:
Aus Lübeck bekomme ich eine Antwort von dem Gerichtsvollzieher: Bei Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Parteibezeichnung auf Schuldnerseite im Titel (….GmbH & Co. KG) und Auftragsschreiben (Geschäftsführer) nicht übereinstimmen.
Ich bitte um Nachweisführung des Forderungsübertrages.
Weil ich nicht wusste was der GVZ meint habe ich Ihn angerufen und mitgeteilt wer wen vertritt und warum wir das so machen. Er sagte dann er bräuchte das schriftlich.
Ich habe ihm geschrieben wer wen vertritt und dass wir gegen den Geschäftsführer vorgehen wollen. Ich habe auch mitgeteilt, dass der vorherige Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat.
Als Antwort habe ich erhalten:
Die Vollstreckung wurde eingestellt.
Da der Vollstreckungsmangel gem. meinem SS vom … nicht behoben wurde. Auf Grund der Titelschuldnerin und dem Antragsschuldner besteht keine Parteienidentität.
Auf dem Mahnbescheid steht die GmbH & Co. KG, die GmbH und der Geschäftsführer.
Was kann ich jetzt machen? Muss ich den Titel umschreiben lassen?
Viele Grüße
Powerlocke83