Zwangsvollstreckung GmbH & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
powerlocke83
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#1

02.07.2020, 15:52

Hallo,

ich habe ein Problem mit einer ZV Akte. Ich bin überhaupt kein Profi in ZV, ist eher selten das ich sowas mache.

Nun habe ich einen MB beantragt für eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel.
Die GmbH hat einen Sitz in Lübeck und der Geschäftsführer ist auch in Lübeck.

Nun habe ich einen ZV-Auftrag an die GmbH & Co. KG nach Kiel gemacht.

Der dortige Gerichtsvollzieher teilt Folgendes mit:
"Vor Ort befindet sich lediglich ein Briefkasten mit der Aufschrift "...….GmbH & Co. KG" und keine Geschäftsräume. Zugestellt kann hier somit nicht, auch kann ein Pfändungsverfahren hier nicht durchgeführt werden, da keine pfändbare Habe vor Ort ist. Eine Klingel existiert nicht.
Eine Postauskunft hilft hier nicht weiter, da ein Briefkasten vorhanden ist und die Post dies auch nur bestätigen wird. Ich stelle anheim, die ZV unter der Privatanschrift des gesetzlichen Vertreters fortzusetzen."

Dann habe ich einen ZV-Auftrag an den Geschäftsführer nach Lübeck gestellt:

Aus Lübeck bekomme ich eine Antwort von dem Gerichtsvollzieher: Bei Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Parteibezeichnung auf Schuldnerseite im Titel (….GmbH & Co. KG) und Auftragsschreiben (Geschäftsführer) nicht übereinstimmen.

Ich bitte um Nachweisführung des Forderungsübertrages.

Weil ich nicht wusste was der GVZ meint habe ich Ihn angerufen und mitgeteilt wer wen vertritt und warum wir das so machen. Er sagte dann er bräuchte das schriftlich.

Ich habe ihm geschrieben wer wen vertritt und dass wir gegen den Geschäftsführer vorgehen wollen. Ich habe auch mitgeteilt, dass der vorherige Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat.

Als Antwort habe ich erhalten:
Die Vollstreckung wurde eingestellt.
Da der Vollstreckungsmangel gem. meinem SS vom … nicht behoben wurde. Auf Grund der Titelschuldnerin und dem Antragsschuldner besteht keine Parteienidentität.

Auf dem Mahnbescheid steht die GmbH & Co. KG, die GmbH und der Geschäftsführer.

Was kann ich jetzt machen? Muss ich den Titel umschreiben lassen?

Viele Grüße
Powerlocke83
:thx
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Anahid
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#2

07.07.2020, 10:19

Du kannst keinen Titel "umschreiben" lassen, da ja hier ganz offensichtlich die Schuldnerin als GmbH & Co. KG richtig bezeichnet ist.

Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der Geschäftsführer der GmbH gewechselt hat? Hast Du mal einen aktuellen Handelsregisterauszug der GmbH, die ja als Komplementärin die GmbH & Co. KG vertritt, eingeholt?
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paralegal6
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#3

07.07.2020, 11:32

Hast du es schon bei der GmbH versucht?
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powerlocke83
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#4

07.07.2020, 15:21

Ich habe vor dem ZV Auftrag zwei Handelsregisterauszüge geholt. Ich habe einen für die GmbH & Co. KG und einen für die GmbH. Der Geschäftsführer war dort angegeben.

Also würde es Sinn machen einen ZV-Auftrag an die GmbH zu machen?

Meine Sorge ist, dass der Gerichtsvollzieher wieder alles abweist weil der Titel auf die GmbH & Co. KG lautet (was auch richtig ist).
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Anahid
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#5

07.07.2020, 17:07

Du kannst keine ZV gegen die GmbH betreiben, da Du keinen Titel gegen die GmbH hast (was Euer Fehler ist). Wenn man eine GmbH & Co. KG in Anspruch nimmt, dann nimmt man daneben auch gleichzeitig die Komplementärin = die GmbH in Anspruch, sodass man also 2 Schuldner hat (wie auch bei der GbR jeden einzelnen Gesellschafter usw.). Mit einem Titel gegen die GmbH & Co. KG kannst Du gegen die GmbH nicht vollstrecken. Das einzige, was Du mit dem Titel anstellen kannst, ist, den GF der GmbH zur Abgabe der Vermögensauskunft für die GmbH & Co. KG zu laden.
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kreutz1040
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#6

09.07.2020, 10:11

Wie schon vorher richtig festgestellt, kann gegen die GmbH so nicht vorgegangen werden, mangels Titel. Wie bereits festgestellt, wird die KG durch den oder die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten, §§ 161, 125 HGB. Hier also die GmbH, diese wiederum vertreten durch den oder die Geschäftsführer, § 35 GmbHG.
Da die GmbH ja nicht ihre Identität geändert hat, könnte man überlegen, eine sogenannte Klarstellungsklausel analog 727 ZPO zu verlangen. Halte ich jedoch nicht für notwendig, da durch Vorlage des Handelsregisterblattes der GmbH jederzeit nachgewiesen werden kann.
Da ein Briefkasten der GmbH vorhanden ist und die Geschäftsadresse mit dem Registerauszug vorhanden ist, kann der Gerichtsvollzieher doch durch Niederlegung wirksam der phG zustellen. Eine Sitzverlegung bedarf eines Gesellschaftsbeschlusses und Eintragung im Handelsregister.
Schade, dass nicht auch die phG nicht auch verklagt worden ist.
Unklar ist mir,, vertreten Sie die Antragstellerin GmbH & Co. KG oder gehen Sie gegen diese vor. Sie 1. Beitrag?
kreutz1040
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#7

09.07.2020, 10:11

Wie schon vorher richtig festgestellt, kann gegen die GmbH so nicht vorgegangen werden, mangels Titel. Wie bereits festgestellt, wird die KG durch den oder die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten, §§ 161, 125 HGB. Hier also die GmbH, diese wiederum vertreten durch den oder die Geschäftsführer, § 35 GmbHG.
Da die GmbH ja nicht ihre Identität geändert hat, könnte man überlegen, eine sogenannte Klarstellungsklausel analog 727 ZPO zu verlangen. Halte ich jedoch nicht für notwendig, da durch Vorlage des Handelsregisterblattes der GmbH jederzeit nachgewiesen werden kann.
Da ein Briefkasten der GmbH vorhanden ist und die Geschäftsadresse mit dem Registerauszug vorhanden ist, kann der Gerichtsvollzieher doch durch Niederlegung wirksam der phG zustellen. Eine Sitzverlegung bedarf eines Gesellschaftsbeschlusses und Eintragung im Handelsregister.
Schade, dass nicht auch die phG nicht auch verklagt worden ist.
Unklar ist mir,, vertreten Sie die Antragstellerin GmbH & Co. KG oder gehen Sie gegen diese vor. Sie 1. Beitrag?
kreutz1040
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#8

09.07.2020, 10:12

Versehentlich 2 x
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#9

09.07.2020, 14:52

Unser Mandant ist eine Privatperson. Dieser hat eine Forderung gegen ein Pflegeheim, das Pflegeheim besteht aus der GmbH & Co. KG usw.

Ich habe einen MB gemacht. Als Schuldner die GmbH & Co. KG vertreten durch die GmbH vertreten durch den Geschäftsführer. So steht es im MB.

Wie ich jetzt herausgefunden habe, hätte ich in dem MB Schuldner 1 = GmbH & Co. KG und als Schuldner 2- GmbH angeben müssen.
(Ich mach sowas so selten, dass ich echt keine Ahnung habe)

Ich hatte mir jetzt gedacht, dass ich einen neuen MB gegen die GmbH mache und mit dem Titel dann die ZV betreibe.

Eine weitere Idee wäre evtl. einen PfüB zu machen. Da ja Beiträge gezahlt worden sind, wird es ja eine Bankverbindung geben.

Was meint ihr?
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Anahid
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#10

09.07.2020, 17:51

MB wirst Du wohl kaum machen können, da Du da nicht mehr angeben kannst, dass hier Gesamtschuldnerschaft mit der GmbH & Co. KG besteht. Wenn überhaupt, dann wäre hier eine Klage möglich. Es sei denn, Du hoffst, die GmbH legt gegen den MB keinen Widerspruch ein.

Selbstverständlich kannst Du versuchen eine Bankverbindung der GmbH & Co. KG zu pfänden, wenn Dir da eine vorliegt.
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