weitere vollstreckbare Ausfertigung, Kosten mehrere Titel

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mcdreamy
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#1

01.07.2020, 12:08

Hello @all :wink1

Ich habe den Auftrag eine weitere vA eines Urteils sowie von zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen (I. + II. Instanz) zu beantragen.

Kann ich die Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG jetzt für jeden Titel separat abrechnen? Mir kommt das so überdimensioniert vor. :pfeif

Streitwert gem. § 25 (1) Nr. 1 RVG für das Urteil dann Hauptsachestreitwert und für die Kostenfestsetzungsbeschlüsse jeweils die festgesetzten Kosten?

Danke schonmal vorab.

LG mcdreamy
Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel!
mcdreamy
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#2

01.07.2020, 12:20

Beantragt der Rechtsanwalt gleichzeitig die Erteilung mehrerer weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen, liegt dieselbe Angelegenheit vor; er erhält die Gebühr Nr. 3309 VV RVG nur einmal. (Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, ZPO § 733 Rn. 13, beck-online)
In den Kommentierungen haben ich jetzt häufiger diesen Passus gefunden. Ich bin mir aber weiterhin unsicher, ob das nur für mehrere weitere Ausfertigungen EINES Titels gilt, sprich für den Fall, dass ich z. B. zwei weitere Ausfertigungen des Urteils beantragen würde.
Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel!
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