Voraussetzungen europ. Beschl. vorl. Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hendrik1
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#1

29.06.2020, 13:33

Hallo zusammen,

ich habe mit einem deutschen Titel gegen eine Irische Schuldnerin einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung gestellt. Da die Schuldnerin kein Vermögen in Deutschland unterhält, hatte ich auch keine andere Idee für Vollstreckungsmöglichkeiten.

Nun möchte das Gericht diesen nicht erlassen, da "hinreichende Beweismittel vorgelegt werden sollen, dass eine Sicherungsmaßnahme dringend erforderlich ist, weil eine tatsächliche Gefahr besteht, dass ohne den Beschluss eine spätere Vollstreckung unmöglich oder sehr erschwert wird. Das abstrakte Risiko, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage möglicherwei künftig kein ausreichendes Kapital bei der Schuldnerin mehr vorhanden sein könnte, genügt hier nicht. Erforderlich sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eein auf Vollstreckungsvereiteilung oder erschwerung hinauslaufendes Verhalten der Schuldnerin".

Das macht die ganze Idee der europäischen vorläufen Kontopfändung ein wenig kaputt. In Deutschland muss ja ebenfalls nicht zusätzlich noch etwas derartiges bewiesen werden.

Jemand eine Idee, was noch zum Erlass des Beschlusses führen könnte oder wie alternativ vollstreckt werden könnte?

Lieben Dank!
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Adora Belle
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#2

29.06.2020, 15:10

Du willst nicht vorläufig zur Sicherung pfänden, Du willst richtig vollstrecken, nämlich pfänden und überweisen. Ich vermute, Du hast einfach den falschen Antrag gestellt.
Hendrik1
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#3

01.07.2020, 16:08

Adora Belle hat geschrieben:
29.06.2020, 15:10
Du willst nicht vorläufig zur Sicherung pfänden, Du willst richtig vollstrecken, nämlich pfänden und überweisen. Ich vermute, Du hast einfach den falschen Antrag gestellt.
Das stimmt, ich möchte nicht nur vorläufig pfänden, sondern richtig vollstrecken. Bei einem EU-Drittschuldner, den ich nichtmals kenne, geht es aber doch nur über die EU-Verordnung 655/2014? Ich habe den Anhang I zu https://e-justice.europa.eu/content_eur ... o?clang=de geschickt. Ich habe es so verstanden, dass dann die zuständige Behörde in Irland mir eine Übersicht über die vorhandene Konten in Irland gibt und die Konten vorläufig sperrt bis gezahlt wurde. Im Formular kann ich ja auch gerade meinen schon vorhandenen Titel mit angeben und beifügen.
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Adora Belle
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#4

02.07.2020, 10:16

Ich kenne mich mit dem Verfahren nicht aus, hab nur die Antwort des Gerichts interpretiert.
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