Voraussetzungen europ. Beschl. vorl. Kontopfändung
Verfasst: 29.06.2020, 13:33
Hallo zusammen,
ich habe mit einem deutschen Titel gegen eine Irische Schuldnerin einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung gestellt. Da die Schuldnerin kein Vermögen in Deutschland unterhält, hatte ich auch keine andere Idee für Vollstreckungsmöglichkeiten.
Nun möchte das Gericht diesen nicht erlassen, da "hinreichende Beweismittel vorgelegt werden sollen, dass eine Sicherungsmaßnahme dringend erforderlich ist, weil eine tatsächliche Gefahr besteht, dass ohne den Beschluss eine spätere Vollstreckung unmöglich oder sehr erschwert wird. Das abstrakte Risiko, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage möglicherwei künftig kein ausreichendes Kapital bei der Schuldnerin mehr vorhanden sein könnte, genügt hier nicht. Erforderlich sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eein auf Vollstreckungsvereiteilung oder erschwerung hinauslaufendes Verhalten der Schuldnerin".
Das macht die ganze Idee der europäischen vorläufen Kontopfändung ein wenig kaputt. In Deutschland muss ja ebenfalls nicht zusätzlich noch etwas derartiges bewiesen werden.
Jemand eine Idee, was noch zum Erlass des Beschlusses führen könnte oder wie alternativ vollstreckt werden könnte?
Lieben Dank!
ich habe mit einem deutschen Titel gegen eine Irische Schuldnerin einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung gestellt. Da die Schuldnerin kein Vermögen in Deutschland unterhält, hatte ich auch keine andere Idee für Vollstreckungsmöglichkeiten.
Nun möchte das Gericht diesen nicht erlassen, da "hinreichende Beweismittel vorgelegt werden sollen, dass eine Sicherungsmaßnahme dringend erforderlich ist, weil eine tatsächliche Gefahr besteht, dass ohne den Beschluss eine spätere Vollstreckung unmöglich oder sehr erschwert wird. Das abstrakte Risiko, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage möglicherwei künftig kein ausreichendes Kapital bei der Schuldnerin mehr vorhanden sein könnte, genügt hier nicht. Erforderlich sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eein auf Vollstreckungsvereiteilung oder erschwerung hinauslaufendes Verhalten der Schuldnerin".
Das macht die ganze Idee der europäischen vorläufen Kontopfändung ein wenig kaputt. In Deutschland muss ja ebenfalls nicht zusätzlich noch etwas derartiges bewiesen werden.
Jemand eine Idee, was noch zum Erlass des Beschlusses führen könnte oder wie alternativ vollstreckt werden könnte?
Lieben Dank!