Verwertung gepfändetes Wertpapierdepot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#1

29.06.2020, 12:33

Hallo zusammen,

habe mich jetzt schon durchs Forum und das Internet gewuselt, kann aber nichts Passendes finden und hoffe daher, dass ihr mir helfen könnt.

Wir haben mittels PfÜb eine Wertpapierdepot gepfändet. Laut DSE ist dieses in ausreichender Höhe zu unseren Gunsten gesperrt. Jetzt steht in der DSE noch folgender Satz:

"Wenn Anteile in Höhe Ihrer Gesamtforderung verkauft werden sollen, erteilen Sie bitte einen schriftlichen Auftrag unter genauer Angabe des Überweisungsbetrages."

Soweit so klar, mich irritiert jetzt nur, dass immer überall steht, dass die Pfändung und Verwertung von Wertpapieren ausschließlich durch den GVZ zu erfolgen hat. Ich würde aber aufgrund obiger Aussage die Drittschuldnerin anschreiben, ein aktuelles FoKo beifügen und fertig. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir auf die Sprünge helfen?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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