Ein paar Fragen zur Drittschuldnerklage
Verfasst: 26.06.2020, 09:36
Guten Morgen!
Wir haben einen Mandanten, der sich einfach nicht an unsere Ratenzahlungen hält und leider haben auch die Vollstreckungsmaßnahmen bis jetzt nichts genutzt. Meinem Chef ist dann mal der Kragen mit diesem Schuldner geplatzt und nachdem wir durch die VA seinen Arbeitgeber rausgefunden haben, haben wir einen PfüB beantragt.
Leider hat der Arbeitgeber aber nie die Drittschuldnererklärung abgegeben. Nach meinen Recherchen ist es auch ohne Drittschuldnererklärung zulässig, eine Drittschuldnerklage zu machen, deswegen habe ich etwas vorbeitet. Da es aber das erste Mal ist, dass ich so etwas mache, hätte ich ein paar Fragen.
1) In meinem Muster steht als erster Antrag: "an den Kläger ……………………….€ nebst ……………….. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit …………. zu zahlen,". Was trage ich denn da ein? Das sieht aus wie ein völlig normaler Antrag, also trage ich dort unsere Hauptforderung ein? Ich frage vor allem deshalb, weil die genaue Spezifizierung des pfändbaren Lohns dann in Ziffer 2.) angegeben wird.
2) Wie gesagt, haben wir keine Drittschuldnererklärung und auch keine Lohnabrechnungen. Wir haben lediglich die Angabe vom Schuldner, dass er in einem Frisörsalon arbeitet und ca. 1.300,00 € pro Monat kriegt (ob brutto oder netto hat er nicht dazugeschrieben). Mein Chef hat das stark bezweifelt, da der Schuldner wohl als Geschäftsführer und Frisörmeister arbeitet. Laut Tarifvertrag ist das Gehalt eines Meisters deutlich höher.
Müssen wir irgendwie beweisen, dass der Schuldner als Meister arbeitet oder können wir uns nach unseren Informationen und dem Tarifvertrag richten? Da der Schuldner wohl der Sohn des Inhabers des Salons ist, könnten wir es natürlich auch mit Lohnverschleierung zu tun haben, aber dazu haben wir keine Beweise.
3) In dem Muster wurde erwähnt, dass für den Streitverkündeten auch noch eine Klage beigefügt ist mit der Bitte, diese zuzustellen. Hat das zu bedeuten, dass ähnlich wie wenn man Antrag auf PKH macht, dass man die Klage beifügen muss als ob es eine ganz normale Leistungsklage wäre?
4) Und die letzte Frage: Da wir ja keine Drittschuldnererklärung haben, müssen wir unseren Anspruch begründen, richtig? Also sämtliche Rechnungen und so beifügen. Unser Schuldner hatte ja auch einige Beträge bezahlt (ca. 1.000,00 €), das müssten wir wohl auch in der Drittschuldnerklage aufführen, oder?
So, das war es erstmal. Entschuldigung für die umfangreichen Fragen, das ist das erste Mal, dass ich so etwas vorbereite und ich möchte sichergehen, dass ich nichts falsch mache.
Wir haben einen Mandanten, der sich einfach nicht an unsere Ratenzahlungen hält und leider haben auch die Vollstreckungsmaßnahmen bis jetzt nichts genutzt. Meinem Chef ist dann mal der Kragen mit diesem Schuldner geplatzt und nachdem wir durch die VA seinen Arbeitgeber rausgefunden haben, haben wir einen PfüB beantragt.
Leider hat der Arbeitgeber aber nie die Drittschuldnererklärung abgegeben. Nach meinen Recherchen ist es auch ohne Drittschuldnererklärung zulässig, eine Drittschuldnerklage zu machen, deswegen habe ich etwas vorbeitet. Da es aber das erste Mal ist, dass ich so etwas mache, hätte ich ein paar Fragen.
1) In meinem Muster steht als erster Antrag: "an den Kläger ……………………….€ nebst ……………….. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit …………. zu zahlen,". Was trage ich denn da ein? Das sieht aus wie ein völlig normaler Antrag, also trage ich dort unsere Hauptforderung ein? Ich frage vor allem deshalb, weil die genaue Spezifizierung des pfändbaren Lohns dann in Ziffer 2.) angegeben wird.
2) Wie gesagt, haben wir keine Drittschuldnererklärung und auch keine Lohnabrechnungen. Wir haben lediglich die Angabe vom Schuldner, dass er in einem Frisörsalon arbeitet und ca. 1.300,00 € pro Monat kriegt (ob brutto oder netto hat er nicht dazugeschrieben). Mein Chef hat das stark bezweifelt, da der Schuldner wohl als Geschäftsführer und Frisörmeister arbeitet. Laut Tarifvertrag ist das Gehalt eines Meisters deutlich höher.
Müssen wir irgendwie beweisen, dass der Schuldner als Meister arbeitet oder können wir uns nach unseren Informationen und dem Tarifvertrag richten? Da der Schuldner wohl der Sohn des Inhabers des Salons ist, könnten wir es natürlich auch mit Lohnverschleierung zu tun haben, aber dazu haben wir keine Beweise.
3) In dem Muster wurde erwähnt, dass für den Streitverkündeten auch noch eine Klage beigefügt ist mit der Bitte, diese zuzustellen. Hat das zu bedeuten, dass ähnlich wie wenn man Antrag auf PKH macht, dass man die Klage beifügen muss als ob es eine ganz normale Leistungsklage wäre?
4) Und die letzte Frage: Da wir ja keine Drittschuldnererklärung haben, müssen wir unseren Anspruch begründen, richtig? Also sämtliche Rechnungen und so beifügen. Unser Schuldner hatte ja auch einige Beträge bezahlt (ca. 1.000,00 €), das müssten wir wohl auch in der Drittschuldnerklage aufführen, oder?
So, das war es erstmal. Entschuldigung für die umfangreichen Fragen, das ist das erste Mal, dass ich so etwas vorbereite und ich möchte sichergehen, dass ich nichts falsch mache.