Schau mal hier:
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Ein paar Fragen zur Drittschuldnerklage
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Danke, das hilft schonmal weiter. Dann gibt es also KEINE Formularpflicht für die Vollstreckung der Lohnabrechnungen. Dann werde ich die Drittschuldnerklage erstmal zurückstellen und schauen, ob wir doch noch an die Lohnabrechnungen kommen.
- sh161
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Ich hab da auch noch 'ne Frage zur Drittschuldnerklage:
Kann/Darf ich die auch machen (bzw. erst einmal androhen), wenn der DS zwar zahlt, aber weder die DS-Erklärung noch die mitgepfändeten Abrechnungen vorlegt?
Ich bekomme monatlich einen Betrag, den ich mir nicht erklären kann und der Arbeitgeber=DS rührt sich nicht weiter.
Chef möchte denen gerne auf die Füße treten, aber nichts androhen, was wir nachher gar nicht machen dürfen.
Kann/Darf ich die auch machen (bzw. erst einmal androhen), wenn der DS zwar zahlt, aber weder die DS-Erklärung noch die mitgepfändeten Abrechnungen vorlegt?
Ich bekomme monatlich einen Betrag, den ich mir nicht erklären kann und der Arbeitgeber=DS rührt sich nicht weiter.
Chef möchte denen gerne auf die Füße treten, aber nichts androhen, was wir nachher gar nicht machen dürfen.
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Wenn die Abrechnungen mit gepfändet worden sind (ich gehe davon aus, dass du damit die Herausgabe meinst), würde ich den GV beauftragen, die Herausgabe zu vollstrecken.
- sh161
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Stimmt, das ist wohl der nächste Schritt. Danke.Feldhamster hat geschrieben: ↑17.07.2020, 08:51Wenn die Abrechnungen mit gepfändet worden sind (ich gehe davon aus, dass du damit die Herausgabe meinst), würde ich den GV beauftragen, die Herausgabe zu vollstrecken.