Ein paar Fragen zur Drittschuldnerklage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MrsLittletall
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#1

26.06.2020, 09:36

Guten Morgen!

Wir haben einen Mandanten, der sich einfach nicht an unsere Ratenzahlungen hält und leider haben auch die Vollstreckungsmaßnahmen bis jetzt nichts genutzt. Meinem Chef ist dann mal der Kragen mit diesem Schuldner geplatzt und nachdem wir durch die VA seinen Arbeitgeber rausgefunden haben, haben wir einen PfüB beantragt.

Leider hat der Arbeitgeber aber nie die Drittschuldnererklärung abgegeben. Nach meinen Recherchen ist es auch ohne Drittschuldnererklärung zulässig, eine Drittschuldnerklage zu machen, deswegen habe ich etwas vorbeitet. Da es aber das erste Mal ist, dass ich so etwas mache, hätte ich ein paar Fragen.

1) In meinem Muster steht als erster Antrag: "an den Kläger ……………………….€ nebst ……………….. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit …………. zu zahlen,". Was trage ich denn da ein? Das sieht aus wie ein völlig normaler Antrag, also trage ich dort unsere Hauptforderung ein? Ich frage vor allem deshalb, weil die genaue Spezifizierung des pfändbaren Lohns dann in Ziffer 2.) angegeben wird.

2) Wie gesagt, haben wir keine Drittschuldnererklärung und auch keine Lohnabrechnungen. Wir haben lediglich die Angabe vom Schuldner, dass er in einem Frisörsalon arbeitet und ca. 1.300,00 € pro Monat kriegt (ob brutto oder netto hat er nicht dazugeschrieben). Mein Chef hat das stark bezweifelt, da der Schuldner wohl als Geschäftsführer und Frisörmeister arbeitet. Laut Tarifvertrag ist das Gehalt eines Meisters deutlich höher.

Müssen wir irgendwie beweisen, dass der Schuldner als Meister arbeitet oder können wir uns nach unseren Informationen und dem Tarifvertrag richten? Da der Schuldner wohl der Sohn des Inhabers des Salons ist, könnten wir es natürlich auch mit Lohnverschleierung zu tun haben, aber dazu haben wir keine Beweise.

3) In dem Muster wurde erwähnt, dass für den Streitverkündeten auch noch eine Klage beigefügt ist mit der Bitte, diese zuzustellen. Hat das zu bedeuten, dass ähnlich wie wenn man Antrag auf PKH macht, dass man die Klage beifügen muss als ob es eine ganz normale Leistungsklage wäre?

4) Und die letzte Frage: Da wir ja keine Drittschuldnererklärung haben, müssen wir unseren Anspruch begründen, richtig? Also sämtliche Rechnungen und so beifügen. Unser Schuldner hatte ja auch einige Beträge bezahlt (ca. 1.000,00 €), das müssten wir wohl auch in der Drittschuldnerklage aufführen, oder?

So, das war es erstmal. Entschuldigung für die umfangreichen Fragen, das ist das erste Mal, dass ich so etwas vorbereite und ich möchte sichergehen, dass ich nichts falsch mache.
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paralegal6
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#2

26.06.2020, 10:04

Habt ihr denn nochmal an die Abgabe der Erklärung erinnert? Wenn es der Vater ist kommt da freiwillig sicher nichts, aber Klage schonmal androhen? Hattet ihr denn Gehaltsabrechnungen mitgepfändet?
zu 1) den Tenor aus dem Urteil eintragen, guck mal hier
https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... rts-f43983
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sh161
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#3

26.06.2020, 10:11

Ich habe bislang nur eine Drittschuldnerklage gemacht und da war der DS nicht der Arbeitgeber. Daher kann ich zu diesem Bereich nichts sagen.
In den Antrag habe ich die Gesamtforderung am Tag der Klageinreichung eingetragen, also HF + Zinsen + bisherige Kosten. Beigefügt waren die Titel, die bisherigen Vollstreckungsunterlagen und die Korrespondenz mit der Drittschuldnerin (sie hatte die Forderung abgelehnt, aber keine weitere Auskunft erteilt und natürlich auch nicht gezahlt).
Da ich das Ganze per beA eingereicht habe, musste ich mir über beizufügende Abschriften keine weiteren Gedanken machen.
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MrsLittletall
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#4

26.06.2020, 11:27

paralegal6 hat geschrieben:
26.06.2020, 10:04
Habt ihr denn nochmal an die Abgabe der Erklärung erinnert? Wenn es der Vater ist kommt da freiwillig sicher nichts, aber Klage schonmal androhen? Hattet ihr denn Gehaltsabrechnungen mitgepfändet?
zu 1) den Tenor aus dem Urteil eintragen, guck mal hier
https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... rts-f43983
Ja, hatten wir. Wir hatten noch einmal gedroht. Gehaltsabrechnungen pfänden? Wenn damit das Kreuzchen im PfüB gemeint ist, ja, das haben wir gemacht.

Wir haben kein Urteil, sondern Vollstreckungsbescheide, aber dann gehe ich mal davon aus, dass wir einen Antrag machen, wie als ob es ein streitiges Verfahren wäre.
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sh161
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#5

26.06.2020, 11:40

Mit dem Kreuzchen pfändest du die Abrechnungen beim Schuldner (der im Zweifel behauptet, keine zu bekommen), nicht beim Arbeitgeber. Dazu muss ein Zusatz rein, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Abrechnungen direkt herauszugeben.
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#6

29.06.2020, 08:43

sh161 hat geschrieben:
26.06.2020, 11:40
Mit dem Kreuzchen pfändest du die Abrechnungen beim Schuldner (der im Zweifel behauptet, keine zu bekommen), nicht beim Arbeitgeber. Dazu muss ein Zusatz rein, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Abrechnungen direkt herauszugeben.
Das haben wir natürlich nicht mit reingenommen...

Ich möchte nochmal auf meine anderen Fragen eingehen. Wieweit müssen wir unseren Anspruch begründen? Müssen wir den kompletten Sachverhalt aufzeigen oder reicht es, die Vollstreckungsbescheide beizufügen? Und was ist mit der unklaren Arbeitsposition des Schuldners?

Vielen Dank schonmal.
samsara
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#7

29.06.2020, 08:56

Ich würde zuerst die Gehaltsabrechnungen pfänden und dann entscheiden, ob sich eine Drittschuldnerklage überhaupt lohnt (auch wenn die Kosten vom Drittschuldner zu tragen sind).
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#8

29.06.2020, 09:06

samsara hat geschrieben:
29.06.2020, 08:56
Ich würde zuerst die Gehaltsabrechnungen pfänden und dann entscheiden, ob sich eine Drittschuldnerklage überhaupt lohnt (auch wenn die Kosten vom Drittschuldner zu tragen sind).
Gehaltsabrechnungen pfänden? Wie macht man denn sowas? Mit dem Zwangsvollstreckungsformular? Gegenüber dem Schuldner oder dem Drittschuldner?
samsara
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#9

29.06.2020, 09:13

Hast Du auf Seite 8 des Pfübs folgendes angekreuzt?

Es wird angeordnet, dass …
…
der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat
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#10

29.06.2020, 09:20

samsara hat geschrieben:
29.06.2020, 09:13
Hast Du auf Seite 8 des Pfübs folgendes angekreuzt?

Es wird angeordnet, dass …
…
der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat
Ja, das wurde angekreuzt, wie auch schon weiter oben angegeben. Wie kann ich mit dieser Information die Lohnabrechnungen pfänden? Das Internet hilft mir weniger weiter und ich habe bloß Beiträge darüber gefunden, bevor es die Formularpflicht gab.
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