Vollstreckungsmöglichkeiten etc.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#11

10.03.2021, 09:05

Ich würde den Auszahlungsanspruch gegenüber dem Sohn pfänden. Für Zahlungen auf Konten Dritter gelten nämlich die Pfändungsfreibeträge nicht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Maija
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#12

10.03.2021, 16:54

Danke Dir!

Das würde heißen, der Sohn, gvd. Eltern wäre mein Drittschuldner.

Wenn die Pfändungsfreibeträge hier nicht gelten, bedeutet das dann, ich kann den vollen Lohn mit 900,00 € pfänden, der auf dem Konto des Sohnes eingeht?

Was schreibst Du da alles rein in den Pfüb, hast Du einen Text, den Du mir ggf. zukommen lassen kannst? Das wäre super!

Wie läuft das dann weiter, wenn ich den Auszahlungsanspruch gepfändet hab. Ich gehe nicht davon aus, dass hier freiwillig Zahlungen erfolgen werden, sodass es wohl zu einer Drittschuldnerklage kommen wird. Was ich so weiß, ist das ein normales Gerichtsverfahren, wo dann am Ende wahrscheinlich ein VU, Urteil etc. ergeht. Hab ich dann nochmal einen Titel, wo der Sohn dann an uns zahlen muss? Und was mach ich dann, wenn wieder keine Zahlungen fließen?

Entschuldigt meine blöden Fragen, aber ich seh da gerade nicht durch.
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mücki
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#13

11.03.2021, 06:03

Maija hat geschrieben:
10.03.2021, 16:54
Danke Dir!

Das würde heißen, der Sohn, gvd. Eltern wäre mein Drittschuldner.
Nach deiner Schilderung der Sohn.

Wenn die Pfändungsfreibeträge hier nicht gelten, bedeutet das dann, ich kann den vollen Lohn mit 900,00 € pfänden, der auf dem Konto des Sohnes eingeht?
Ja sowie alle weiteren Zahlungen die mglw. noch zu Gunsten der Mutter eingehen.

Was schreibst Du da alles rein in den Pfüb, hast Du einen Text, den Du mir ggf. zukommen lassen kannst? Das wäre super!
Bin heute nicht im Büro aber hier im Forum findest du einiges dazu.

Wie läuft das dann weiter, wenn ich den Auszahlungsanspruch gepfändet hab. Ich gehe nicht davon aus, dass hier freiwillig Zahlungen erfolgen werden, sodass es wohl zu einer Drittschuldnerklage kommen wird. Was ich so weiß, ist das ein normales Gerichtsverfahren, wo dann am Ende wahrscheinlich ein VU, Urteil etc. ergeht. Hab ich dann nochmal einen Titel, wo der Sohn dann an uns zahlen muss? Und was mach ich dann, wenn wieder keine Zahlungen fließen?

Entschuldigt meine blöden Fragen, aber ich seh da gerade nicht durch.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen natürlich die Drittschuldnerklage, die zu einem Urteil gegen den Drittschuldner führt. Hier kann dann auch Schadenersatz geltend gemacht werden.
Weitere Möglichkeiten wären entsprechende Strafanzeigen gegen Mutter und Sohn. Aber das solltet ihr erstmal abwarten.
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#14

17.03.2021, 09:26

Entschuldige bitte meine späte Antwort! Vielen Dank für Deine Rückmeldung! Dann such ich mal.

Eine Frage hätte ich noch, wenn ich jetzt den Auszahlungsanspruch gegen den Kontoverleiher pfände, der nicht zahlt, ich Drittschuldnerklage erhebe, ein VU oder Urteil bekommen, dass an uns zu zahlen ist, der Kontoverleiher aber trotzdem nicht zahlt, kann ich dann mit dem Titel aus der Drittschuldnerklage in das Vermögen des Kontoverleihers vollstrecken (wenn's jetzt nicht grad der vierjährige Sohn, wie vorliegend, ist, sondern Ehegatte, LG etc.)? Kann ich dann dessen Lohn etc. pfänden? Sehe ich das richtig?
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#15

17.03.2021, 09:42

verstehe den Sachverhalt grad nicht, denke Kontoverleiher ist der Sohn und nicht der Ehemann?
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Maija
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#16

18.03.2021, 08:34

Ja, in meinem Fall ist es der vierjährige Sohn.
Ich meinte nur, wenn es mal in einer anderen Akte so wäre, dass der Kontoverleiher z. B. der Ehegatte ist, ob ich dann mit dem Titel aus der Drittschuldnerklage grundsätzlich in dessen Vermögen vollstrecken könnte, also z. B. Lohn pfänden etc.
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