Vollstreckungsmöglichkeiten etc.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Maija
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#1

24.06.2020, 09:10

Hallo zusammen,

habe eine Vollstreckungsakte vorliegen, in der ich momentan überhaupt nicht weiterkomme. Vielleicht sieht ja jemand unter Euch noch eine Möglichkeit, an den Schuldner ranzukommen. Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank!

Schuldner hat Anfang 2019 das Vermögensverzeichnis abgegeben, ist verheiratet, hat zwei Kinder, ist Landwirt und arbeitet bei einem anderen Landwirt für ein Einkommen in Höhe von 850,00 € brutto. Seine Frau hat zum damaligen Zeitpunkt Krankengeld i. H. v. 700,00 € bekommen. Mehr Einnahmen hat er angeblich nicht. Er hat ein Auto Baujahr 2005, welches noch finanziert wird, der Kfz-Brief liegt bei der Bank. Er hat Traktoren, die er abbezahlt, Kfz-Briefe liegen bei der Bank. Er gab in der Auskunft an, Zuchtschweine zu haben, welche sich auf seinem Hof befinden, gibt aber an, kein Grundvermögen zu besitzen. Habe deswegen einen Grundbuchauszug eingeholt, leider kein Grundvermögen vorhanden. Ich geh mal davon aus, dass was die Landwirtschaft angeht, alles auf die Frau läuft oder evtl. noch auf seine Eltern. Was er mit den 20 Zuchtschweine macht, ergibt sich leider nicht aus der Auskunft. Normalerweise verkaufen die Landwirte diese ja. Ansprüche aus Nebenverdiensten etc. hat er aber keine, Erwerbsgeschäft führt er auch nicht. Bankkonten hat er, die habe ich schon gepfändet. Bank hat eigene Ansprüche. Vorpfändung in Höhe von 65.000,00 € vorhanden. Hat ein P-Konto.

Er hat dann noch angegeben, dass ein landwirtschaftliches Gerät gepfändet bzw. freiwillig verpfändet oder abgetreten wurde.

Alle anderen Angaben in der Vermögensauskunft wurden verneint.

Drittauskünfte habe ich auch betreffend Arbeitgeber und Konten eingeholt. Daraus ergibt sich auch nichts Anderes. Lediglich bei den Konten ist er bei einigen Konten seiner Frau und Kindern verfügungsberechtigt.

Hab auch schon mit dem zuständigen GV telefoniert. Der war noch nie beim Schuldner, nachdem er das Gebiet von einem Kollegen übernommen hat. Kann mir also auch nix sagen.

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich ihm den GV mal vorbeischicke, wobei da mit Sicherheit auch nix rauskommen wird. Das juckt den wahrscheinlich gar nicht. Ansonsten kann ich nur bis Anfang 2021 warten und wieder Abgabe Vermögensverzeichnis beantragen.

Vielleicht habt Ihr ja noch ne Idee!?
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mücki
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#2

24.06.2020, 09:37

Guten Morgen,

also ich gehe eher davon aus, dass er die Zuchtschweine genau dazu benutzt: Zum Züchten. Ob da bei einem Verkauf (dieser Schweine oder der Nachkommen) soviel hängen bleibt, dass er in den pfändbaren Bereich rutscht, wage ich dann doch zu bezweifeln. Die Bauern erhalten pro kg Schweinefleisch ca. 1,30 €, bei einem durchschnittlichen Schlachtgewicht von etwa 100 kg (mal mehr, mal weniger), kannst du dir selbst ausrechnen was da bei rum kommt. Etwas anders sieht es bei Bio-Fleisch aus aber selbst mit den dortigen Erlösen von etwas über 3 € kommt da nicht viel rum. Man muss ja im Hinterkopf behalten, dass er nur wenige Tiere hat, also auch nicht soviel verkaufen kann. Möglicherweise verkauft er auch nur einen Teil und behält den Rest zum Eigenverbrauch.

Was ich persönlich bedenklich finde ist der Umstand, dass er ein eigenes Konto hat und trotzdem bei der Frau und den (vermutlich minderjährigen) Kinder verfügungsbefugt ist. Zumal du von einigen Konten schreibst, das ist für sich schon eigenartig. Eine Verfügungsberechtigung bei Kindern ist nicht ungewöhnlich bei der Frau beschleicht mich aber der Verdacht, dass da was verschleiert werden soll. Schließlich stellt sich die Frage, wovon er die ganzen Finanzierungen bezahlt (Subventionen?). Ich würde diesbezüglich mal versuchen, ob du mit einem Antrag auf Nachbesserung durchkommst. Wobei insbesondere auch zu klären wäre, wie mit einem Familieneinkommen von rund 1.600 € der monatliche Unterhalt bestritten wird (die müssen ja auch Strom, Wasser und Müllgebühren zahlen, haben Aufwendungen für die Betreuung der Kinder und Versorgung der Viechereien, die Finanzierungen müssen bedient werden usw) und wem das Land gehört und warum keine Pacht o.ä. gezahlt wird.

Vielleicht auch mal in die Richtung Vereitelung der ZV recherchieren. Woraus resultiert denn die zu vollstreckende Forderung? Lassen sich daraus vielleicht noch Rückschlüsse ziehen?

Aber eigentlich gehe ich nicht davon aus, dass das alles was bringt. Im Normalfall lassen sich in der Landwirtschaft keine Reichtümer verdienen.
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#3

24.06.2020, 10:55

Ich kann mich Mücki nur anschließen.

Allerdings hat er landwirtschaftliche Geräte, da wäre interessant was er hat. Teilweise verleihen die Landwirte untereinander auch die Geräte. Wenn er Geräte hat, wird er diese auch nutzen, d.h. er müsste ja mehr als nur die Zuchtschweine haben. Wenn er Landwirt ist und quasi nur beim anderen Landwirt zusätzlichh arbeitet, müsste er ja Einkommen aus der eigenen Landwirtschaft haben. Er wird ja kaum als angestellter Landwirt verpflichtet sein seine eigenen Geräte zu nutzen.

Dann Google mal, vielleicht hat er ja auch einen kleinen Hofladen etc. Es gibt auch Bauern die Automaten (Fleisch, etc.) aufgestellt haben und so ihre Ware verkaufen.

Hat er angegeben, wieviel Stunden er bei dem anderen Landwirt arbeitet?
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#4

24.06.2020, 14:36

Du könntest auch prüfen, ob er Agrarsubventionen beantragt hat. Das sind mehrere tausend Euro.
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#5

29.06.2020, 11:11

Guten Morgen,

vielen Dank für Eure Nachrichten.

Die Agrarsubventionen waren ein Volltreffer, er hat in jedem Fall 2018 und 2019 jeweils knapp 6.000,00 € erhalten. Jetzt stellt sich für mich allerdings die Frage, wie ich diese pfänden kann. Hab schon hier und allgemein im Internet recherchiert, bin aber nicht wirklich fündig/schlau geworden. Hat von Euch schon jemand diese Subventionen gepfändet und kann mir evtl. weiterhelfen? Wer ist denn hier der Drittschuldner? Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn oder das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München oder das jeweils für die Region zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten? Ich gehe mal davon aus, dass das im Pfüb unter "Anspruch G" läuft, was geb ich unter "G" dann genau an, wie formuliert man das?

Dann stellt sich mir natürlich noch die Frage, er bekommt dort sechs Subventionen/Prämien ausbezahlt, weiß hier jemand, wie das mit der Auszahlung abläuft? Werden die alle zusammen einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag ausbezahlt oder mehrmals unterm Jahr. Kann ich mit der Pfändung dann nur dieses Jahr pfänden oder wirkt die Pfändung auch die folgenden Jahre?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
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mücki
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#6

29.06.2020, 11:30

Selber gepfändet habe ich die noch nicht aber vielleicht hilft dir das weiter:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 92670.html
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63589.html
https://www.iww.de/ve/archiv/forderungs ... bar-f44343

Meines Erachtens dürften aber nur künftige Subventionen pfändbar sein, da die Subentionen für vergangene Jahre ja bereits ausgezahlt wurden. Es dürfte auch keine Rolle spielen, in welchen "Margen" die Auszahlung erfolgt.
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#7

29.06.2020, 13:04

Ich habe im Jahr 2015 diese Subventionen einmal gepfändet. Drittschuldner war damals für Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, Abteilung Landwirtschaft. Ich hatte mich damals dort telefonisch durchgefragt.

Den Anspruch habe ich wie folgt formuliert:

Anspruch auf Zahlung sämtlicher nach der GAP-Agrarreform entsprechend der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, Nr. 1306/2013 und Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zugewiesener Auszahlungsansprüche, insbesondere die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Förderprämien (u. a. Basisprämien, Umverteilungsprämien, Greening-Prämien, Junglandwirtprämien sowie Prämien aus Agrar-Umweltprogrammen) für das Jahr 2015 und alle Folgejahre.

Die Pfändung war auch erfolgreich, Zahlungen werden aber wohl im Herbst fließen, so war das jedenfalls damals.

Ansonsten habe ich das auch nicht mehr gemacht. Aber vielleicht hilft das weiter. Viel Erfolg.
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#8

13.07.2020, 10:31

Hallo zusammen,

sorry für die späte Antwort!

Vielen Dank für Eure Antworten, dann werde ich mich jetzt mal durchfragen, wer Drittschuldner ist, und mein Glück versuchen.
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#9

18.08.2020, 18:15

Hallo Zusammen,

jetzt hab ich die nächste Akte auf dem Tisch, mit der ich irgendwie nicht so richtig weiß, was ich machen soll.

Schuldner hat im Juli 2019 die VA abgegeben, die ich nebst aktueller Drittauskünfte vor kurzem erhalten habe.

Er arbeitet bei seiner Tochter Teilzeit, natürlich unter der Pfändungsgrenze. Er besitzt einen Lkw, 15 Jahre alt mit mehreren hunderttausend Kilometern, welchen er nebst weiterer Kleingeräte freiwillig verpfändet bzw. zur Sicherheit für ein Darlehen an seinen Bruder übereignet hat. Weiter gibt er an von seiner Tochter natural unterstützt zu werden.

In der VA gibt er an, lediglich ein Konto zu haben und nicht berechtigt zu sein, über Konten anderer Personen zu verfügen, auch gehen keine Gelder von ihm auf Konten Dritter ein. Laut Drittauskünften ist er sehr wohl verfügungsberechtigt betreffend eines Kontos seiner Tochter und betreffend eines Kontos einer Firma XY UG, deren GF auch die Tochter ist. Betreffend dem Konto der UG steht er zusätzlich zum Verfügungsberechtigten auch noch als "wirtschaftlich Berechtigter" drin. Kann mir jemand sagen, was das zu bedeuten hat? Das mit dem "wirtschaftl. Berechtigten lese sich zum ersten Mal.

Bei "Beteiligungen an Gesellschaften" gibt er an, dass er an der XY UG Anteilseigner zu 100 % ist, 100 € Stammeinlage und 2.000,00 Kapitalrücklage. Mit diesen Angaben kann ich ehrlich gesagt nix anfangen, könnt Ihr mir da weiterhelfen? Kann man da was pfänden, wenn ja wie?

Bei "Veräußerung von Vermögensgegenständen in der Vergangenheit" hat er angegeben, dass er innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem ersten zur Abgabe der VA anberaumten Termin ein Grundstück an Ehegatten, Geschwister und Halbgeschwister verkauft hat. Kann man hier was holen?

Weiter gibt er an, eine Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben mit Versicherungssumme 150.000 €, die derzeit ruht, wann sie abgeschlossen wurde, ist nicht angegeben. Versicherungsschein befindet sich bei einer Bank, es liegen auch bereits Pfändungen i. H. v. mindestens 80.000,00 € vor.

Weiter hat er angegeben, dass der jetzige oder vorherige Arbeitgeber VWL erbringt oder erbracht hat, hier ist ein Bausparvertrag mit Nr. und Anschrift genannt, weitere Angaben Fehlanzeige.

Habt Ihr eine Idee, was ich aus der VA an sinnvollen Vollstreckungsmöglichkeiten hier noch rausholen kann? Ich weiß, dass ich sein Konto pfänden kann, den Bausparvertrag, die Versicherung und auch einen Auszahlungsanspruch gegen die Tochter wegen der Verfügungsberechtigung, aber macht das Sinn? Soll evtl. die nächste VA 2021 abgewartet werden?

Krieg ich ihn evtl. wegen Falschabgabe VA dran, weil er angegeben hat, nicht Verfügungsberechtigt über andere Konten zu sein und es lt. Drittauskunft doch ist, oder wird das eh nur eingestellt?

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank!!!
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#10

09.03.2021, 15:11

Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Akte auf dem Tisch, wo ich nicht so genau weiß, was ich am besten machen soll.

Schuldnerin ist verheiratet, ein minderjähriges Kind, Ehemann hat Nettoeinkommen von 2.600,00 €, sie selbst verdient 900,00 € netto. Man möchte meinen, dass man hiervon schon eine Forderung von 600,00 € zahlen könnte, aber gut. Sie hat ein P-Konto, ihr Lohn geht auf das Konto des Sohnes, worüber sie eine Vollmacht hat, über das Konto des Ehemannes hat sie auch eine Vollmacht.

Ich dachte zunächst an Taschengeldpfändung und hab mich im Forum und im Internet eingelesen, da ich hier keine Erfahrung habe. Wenn ich das richtig sehe, macht das keinen Sinn, weil sie aufgrund ihres eigenen Einkommens von 900,00 € keinen Taschengeldanspruch gegen ihren Mann hat. Ist das wirklich so, sehe ich das richtig?

Das P-Konto könnte ich pfänden, aber groß etwas rauskommen wird hier wahrscheinlich auch nicht.

Ich bin am überlegen, ob es Sinn macht, den Auszahlungsanspruch gegen den "Kontoverleiher" zu pfänden. Auch hier hab ich schon nachgelesen, nachdem ich diesbezüglich auch keine Erfahrung habe. Drittschuldner ist ja hier dann der Ehemann, der mir allerdings wahrscheinlich einen Teufel tun wird, sodass man dann Drittschuldnerklage erheben muss. Macht das Sinn? Hat von Euch hier jemand Erfahrung? Wie läuft sowas ab? Etc. Etc.

Für Eure kompetente Hilfe wäre ich äußerst dankbar!!!
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