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Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 26.06.2020, 17:08
von Dr. House
Der BGH sprach von einem "angemessenen Barbetrag" (und nicht 3,80€). Finde ich insoweit richtig, nur bei der Verwendung bin ich anderer Meinung.
Wie schon geschrieben: Meine Meinung

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 29.06.2020, 10:35
von mücki
@Dr. House:
Also ehrlich gesagt, deine Argumentation kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Da gibt es in unserem Sozialsystem ganz andere Ungerechtigkeiten, die die Steuerzahler weit mehr belasten und letztlich wird wohl auch der Mdt. von Sputnik brav seine Steuern bezahlen und erhielte also nur das zurück, was ihm oder jedem anderen Steuerzahler - aufgrund deiner Argumentation - ohnehin zustünde.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 29.06.2020, 16:01
von joggellive
mücki hat geschrieben:
26.06.2020, 08:49
@joggelive:
Ganz ehrlich, es mag sein, dass es dem Schuldner jetzt nicht (mehr) so gut geht aber letztlich hat er irgendwann mal Schulden gemacht. Es geht auch nicht um eine "Kahlpfändung", sondern darum, die Gelder zu pfänden, die monatlich nicht verbraucht werden. Letztendlich haben wir alle mal Fälle auf dem Tisch bei denen man liebsten nicht pfänden, sondern Köpfchen streicheln möchte aber - und jetzt entschuldige mich für die vielleicht von manchen als hart empfundene Formulierung - wir werden nicht für Mitleid bezahlt, sondern dafür, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.

@Sputnik:
Ich hoffe du berichtest vom Ergebnis.
Mag Alles richtig sein, dann lehnt man eben solche Aufträge ab. Man kann nur hoffen, daß von dem Geld nicht auch noch lebenswichtige Medikamente bezahlt werden müssen, die vielleicht beim fehlen, den Tod bedeuten. Irgendwo muss auch mal Schluss sein. Wenn selbst die Polizei in manchen Dingen die Hände heben und sagen:"Bis hierher und kein m weiter", sollte das bei uns auch machbar sein.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 29.06.2020, 16:58
von Adora Belle
Hör doch mal mit dieser künstlichen Dramatisierung auf. Du bringst völlig abwegige andere Sachverhalte ins Spiel, die mit dem Ausgangsfall nichts zu tun haben, um Dich dann darüber zu empören. Dafür sind andere soziale Kanäle besser geeignet, als ein Fachforum.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 29.06.2020, 17:20
von sh161
joggellive hat geschrieben:
29.06.2020, 16:01
Man kann nur hoffen, daß von dem Geld nicht auch noch lebenswichtige Medikamente bezahlt werden müssen, die vielleicht beim fehlen, den Tod bedeuten.
Na, das ist nun aber arg zusammenkonstruiert. 115

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 30.06.2020, 13:03
von mücki
Oh je, wer lesen kann ist klar im Vorteil: Die 116,64 € sind das Taschengeld/der Barbetrag, der jedem Heimbewohner mindestens zusteht und der ggf. auch vom Staat übernommen wird. Von diesem werden evt. Zuzahlungen zu Medikamenten bezahlt und dieser kann nicht gepfändet werden. Es geht darum, möglicherweise hiervon angesparte (weil nichtverbrauchte) Beträge zu pfänden.

Mich würde mal interessieren, ob du bei einem verschuldeten ALG II-Empfänger, der sich mglw. 300 € für eine Geburtstagsparty seines Kindes zusammengespart hat, auch solche "Gewissensbisse" verspürst. Unabhängig davon: Dein Hinweis, dass man solche Mandate abzulehnen hätte ist ja schön und gut aber i.d.R. stellt sich sowas erst heraus, wenn es eh schon zu spät ist. Und - aber das nur nebenbei - was ist denn wenn sich der Mandant die lebenswichtigen Medikamente nicht leisten kann, weil z.B. eine monatliche Zahlung geschuldet aber nicht erbracht wird?

Solche Argumentationen führen doch zu nichts. Deshalb bin ich jetzt auch raus.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 30.06.2020, 16:58
von Pepples
Adora Belle hat geschrieben:
29.06.2020, 16:58
Hör doch mal mit dieser künstlichen Dramatisierung auf. Du bringst völlig abwegige andere Sachverhalte ins Spiel, die mit dem Ausgangsfall nichts zu tun haben, um Dich dann darüber zu empören. Dafür sind andere soziale Kanäle besser geeignet, als ein Fachforum.
Zum Einen das und zum Anderen gibt es gerade für Medikamente eine Zuzahlungsbefreiung, so dass es daran nicht scheitern dürfte. Die greift nur nicht bei frei verkäuflichen Medis, aber die dürften kaum lebensnotwendig sein. Wenn man schon sein ach so soziales Gewissen hier raushängen lässt, sollte man gerade das wissen. :patsch Also dürfte es sicherlich wegen der Pfändung zu keinen lebensbedrohlichen Umständen kommen. :pfeif

Man sollte immer bedenken, dass alles zwei Seiten hat und nicht jeder ohne Grund verschuldet ist und ihm daher das Köpfchen gestreichelt gehört. Auch der Gläubiger kann auf diese Zahlungen dringend angewiesen sein. Warum sollte er verzichten?

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 01.07.2020, 14:38
von joggellive
Zum Einen das und zum Anderen gibt es gerade für Medikamente eine Zuzahlungsbefreiung, so dass es daran nicht scheitern dürfte. Die greift nur nicht bei frei verkäuflichen Medis, aber die dürften kaum lebensnotwendig sein. Wenn man schon sein ach so soziales Gewissen hier raushängen lässt, sollte man gerade das wissen. :patsch Also dürfte es sicherlich wegen der Pfändung zu keinen lebensbedrohlichen Umständen kommen. :pfeif

Man sollte immer bedenken, dass alles zwei Seiten hat und nicht jeder ohne Grund verschuldet ist und ihm daher das Köpfchen gestreichelt gehört. Auch der Gläubiger kann auf diese Zahlungen dringend angewiesen sein. Warum sollte er verzichten?
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Stimmt so nicht,an muss immer erst ein gewissen Selbstbetrag zahlen und wenn der erfüllt ist gibt's die Befreiung. Und z.b. Auf Zytostatika, gibt es die garnicht.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 01.07.2020, 15:27
von Pepples
Der Mindestselbstbetrag für die Zuzahlungsbefreiung liegt bei knapp über 50,00 € und der ist nur einmal jährlich fällig. Das kann man auf Antrag bei der KK im Voraus für das Jahr eintrichten. Das nur am Rande, weil es mit der Sache selbst nicht wirklich was zu tun hat.

Wenn Du also nicht mehr wirklich etwas sachliches zu sagen hast, dürfte das hier mit Dir ausdiskutiert sein. 8)

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 01.07.2020, 15:53
von mrsgoalkeeper
joggellive hat geschrieben:
29.06.2020, 16:01
Mag Alles richtig sein, dann lehnt man eben solche Aufträge ab.
Also ich mache meinen Job, um meinen Mandanten zu ihrem Recht und ihrem Geld zu verhelfen. Hätte ich mich um - aus welchen Gründen auch immer - benachteiligte Menschen kümmern wollen, wäre ich Sozialarbeiterin geworden.