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Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 24.06.2020, 10:02
von samsara

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 24.06.2020, 10:28
von Sputnik85
Danke an alle! Ich probiers mal, sofern ich das Heim rausbekomme.... ;)

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 24.06.2020, 10:36
von Sputnik85
PS: Pflegeheim gefunden :D los gehts!

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 25.06.2020, 16:28
von joggellive
Einem behinderten und pflegebedürftigen Kahl pfänden. Ich würde mir dafür ordentlich auf die Schulter klopfen, dafür . *Ironie off*

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 25.06.2020, 16:41
von Sputnik85
Hallo joggellive!

Was willst du denn grad von mir? ;) Sprich dich aus!

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 26.06.2020, 08:41
von samsara
joggellive hat geschrieben:
25.06.2020, 16:28
Einem behinderten und pflegebedürftigen Kahl pfänden. Ich würde mir dafür ordentlich auf die Schulter klopfen, dafür . *Ironie off*
Hast auch etwas Fachliches dazu beizutragen?

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 26.06.2020, 08:49
von mücki
@joggelive:
Ganz ehrlich, es mag sein, dass es dem Schuldner jetzt nicht (mehr) so gut geht aber letztlich hat er irgendwann mal Schulden gemacht. Es geht auch nicht um eine "Kahlpfändung", sondern darum, die Gelder zu pfänden, die monatlich nicht verbraucht werden. Letztendlich haben wir alle mal Fälle auf dem Tisch bei denen man liebsten nicht pfänden, sondern Köpfchen streicheln möchte aber - und jetzt entschuldige mich für die vielleicht von manchen als hart empfundene Formulierung - wir werden nicht für Mitleid bezahlt, sondern dafür, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.

@Sputnik:
Ich hoffe du berichtest vom Ergebnis.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 26.06.2020, 10:31
von sh161
mücki hat geschrieben:
26.06.2020, 08:49
@joggelive:
Ganz ehrlich, es mag sein, dass es dem Schuldner jetzt nicht (mehr) so gut geht aber letztlich hat er irgendwann mal Schulden gemacht. Es geht auch nicht um eine "Kahlpfändung", sondern darum, die Gelder zu pfänden, die monatlich nicht verbraucht werden. Letztendlich haben wir alle mal Fälle auf dem Tisch bei denen man liebsten nicht pfänden, sondern Köpfchen streicheln möchte aber - und jetzt entschuldige mich für die vielleicht von manchen als hart empfundene Formulierung - wir werden nicht für Mitleid bezahlt, sondern dafür, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ganz genau. Sowas hat ja immer eine Vorgeschichte.
Ich habe auch gerade einen Auftrag vom Mdt. bekommen mit der Anmerkung "... bis ins Grab verfolgen!!". Meine erste Reaktion war :schock aber nun kenne ich die Vorgeschichte und kann diese Reaktion einigermaßen nachvollziehen.

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 26.06.2020, 14:03
von Dr. House
Wenn pfändbare Forderungen/Gegenstände vorhanden sind, wird auch gepfändet.

Es handelt sich bei dem Taschengeld aber um Sozialleistungen, also um unser aller Steuergeld. Nicht benötigtes Steuergeld ist daher wieder an die Steuerzahler zurückzuzahlen und ist nicht für eine Gläubigerbefriedigung vorgesehen. Dafür zahlen wir keine Steuern!

Meine Meinung

Re: Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Verfasst: 26.06.2020, 14:24
von Adora Belle
Das ist hoffentlich nicht Deine dienstliche Meinung?

Soll dann auch der Grundsicherungsempfänger und die Hartz IV-Familie am Ende des Monats die 3,80 EUR zurückzahlen, die sie evtl in den nächsten Monat aufsparen wollten?