Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samsara
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#11

24.06.2020, 10:02

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Sputnik85
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#12

24.06.2020, 10:28

Danke an alle! Ich probiers mal, sofern ich das Heim rausbekomme.... ;)
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
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#13

24.06.2020, 10:36

PS: Pflegeheim gefunden :D los gehts!
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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joggellive
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#14

25.06.2020, 16:28

Einem behinderten und pflegebedürftigen Kahl pfänden. Ich würde mir dafür ordentlich auf die Schulter klopfen, dafür . *Ironie off*
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#15

25.06.2020, 16:41

Hallo joggellive!

Was willst du denn grad von mir? ;) Sprich dich aus!
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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#16

26.06.2020, 08:41

joggellive hat geschrieben:
25.06.2020, 16:28
Einem behinderten und pflegebedürftigen Kahl pfänden. Ich würde mir dafür ordentlich auf die Schulter klopfen, dafür . *Ironie off*
Hast auch etwas Fachliches dazu beizutragen?
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mücki
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#17

26.06.2020, 08:49

@joggelive:
Ganz ehrlich, es mag sein, dass es dem Schuldner jetzt nicht (mehr) so gut geht aber letztlich hat er irgendwann mal Schulden gemacht. Es geht auch nicht um eine "Kahlpfändung", sondern darum, die Gelder zu pfänden, die monatlich nicht verbraucht werden. Letztendlich haben wir alle mal Fälle auf dem Tisch bei denen man liebsten nicht pfänden, sondern Köpfchen streicheln möchte aber - und jetzt entschuldige mich für die vielleicht von manchen als hart empfundene Formulierung - wir werden nicht für Mitleid bezahlt, sondern dafür, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.

@Sputnik:
Ich hoffe du berichtest vom Ergebnis.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#18

26.06.2020, 10:31

mücki hat geschrieben:
26.06.2020, 08:49
@joggelive:
Ganz ehrlich, es mag sein, dass es dem Schuldner jetzt nicht (mehr) so gut geht aber letztlich hat er irgendwann mal Schulden gemacht. Es geht auch nicht um eine "Kahlpfändung", sondern darum, die Gelder zu pfänden, die monatlich nicht verbraucht werden. Letztendlich haben wir alle mal Fälle auf dem Tisch bei denen man liebsten nicht pfänden, sondern Köpfchen streicheln möchte aber - und jetzt entschuldige mich für die vielleicht von manchen als hart empfundene Formulierung - wir werden nicht für Mitleid bezahlt, sondern dafür, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ganz genau. Sowas hat ja immer eine Vorgeschichte.
Ich habe auch gerade einen Auftrag vom Mdt. bekommen mit der Anmerkung "... bis ins Grab verfolgen!!". Meine erste Reaktion war :schock aber nun kenne ich die Vorgeschichte und kann diese Reaktion einigermaßen nachvollziehen.
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#19

26.06.2020, 14:03

Wenn pfändbare Forderungen/Gegenstände vorhanden sind, wird auch gepfändet.

Es handelt sich bei dem Taschengeld aber um Sozialleistungen, also um unser aller Steuergeld. Nicht benötigtes Steuergeld ist daher wieder an die Steuerzahler zurückzuzahlen und ist nicht für eine Gläubigerbefriedigung vorgesehen. Dafür zahlen wir keine Steuern!

Meine Meinung
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Adora Belle
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#20

26.06.2020, 14:24

Das ist hoffentlich nicht Deine dienstliche Meinung?

Soll dann auch der Grundsicherungsempfänger und die Hartz IV-Familie am Ende des Monats die 3,80 EUR zurückzahlen, die sie evtl in den nächsten Monat aufsparen wollten?
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