Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?
Verfasst: 23.06.2020, 14:37
Hallo!
Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner erwirkt. Der Schuldner befindet sich in einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim. Seit 2018 steht er unter Betreuung. Nun hat uns der Betreuer den Bescheid über die Gewährung von Leistungen in Einrichtungen nach SGB XII übermittelt. In dem Bescheid steht, dass der Leistungsanspruch direkt an das Heim ausgezahlt wird. In den "Leistungen an Dritte" ist der "Barbetrag" mit enthalten. Dieser ist lediglich in Höhe des Mindestbetrages ausgewiesen.
Ich für meinen Teil würde da nicht unbedingt ran wollen (obwohl ich so ziemlich jeden Schuldner alles abverlange), Chefin will, dass ich den Betrag pfände.
Ich hab nun versucht, mich da ein wenig einzulesen, meine Konzentration ist in letzter Zeit aber nur von hier bis zum Monitor vorhanden.
Ist dieser Mindestbarbetrag pfändbar und wenn ja, hat jemand einen entsprechenden Text (Antrag) für mich als Muster? Ich komme da irgendwie nicht weiter.
Gruß
Sputnik
Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner erwirkt. Der Schuldner befindet sich in einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim. Seit 2018 steht er unter Betreuung. Nun hat uns der Betreuer den Bescheid über die Gewährung von Leistungen in Einrichtungen nach SGB XII übermittelt. In dem Bescheid steht, dass der Leistungsanspruch direkt an das Heim ausgezahlt wird. In den "Leistungen an Dritte" ist der "Barbetrag" mit enthalten. Dieser ist lediglich in Höhe des Mindestbetrages ausgewiesen.
Ich für meinen Teil würde da nicht unbedingt ran wollen (obwohl ich so ziemlich jeden Schuldner alles abverlange), Chefin will, dass ich den Betrag pfände.
Ich hab nun versucht, mich da ein wenig einzulesen, meine Konzentration ist in letzter Zeit aber nur von hier bis zum Monitor vorhanden.
Ist dieser Mindestbarbetrag pfändbar und wenn ja, hat jemand einen entsprechenden Text (Antrag) für mich als Muster? Ich komme da irgendwie nicht weiter.
Gruß
Sputnik