Barbetrag ("Taschengeld") von Heimbewohner pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sputnik85
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#1

23.06.2020, 14:37

Hallo!

Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner erwirkt. Der Schuldner befindet sich in einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim. Seit 2018 steht er unter Betreuung. Nun hat uns der Betreuer den Bescheid über die Gewährung von Leistungen in Einrichtungen nach SGB XII übermittelt. In dem Bescheid steht, dass der Leistungsanspruch direkt an das Heim ausgezahlt wird. In den "Leistungen an Dritte" ist der "Barbetrag" mit enthalten. Dieser ist lediglich in Höhe des Mindestbetrages ausgewiesen.

Ich für meinen Teil würde da nicht unbedingt ran wollen (obwohl ich so ziemlich jeden Schuldner alles abverlange), Chefin will, dass ich den Betrag pfände.

Ich hab nun versucht, mich da ein wenig einzulesen, meine Konzentration ist in letzter Zeit aber nur von hier bis zum Monitor vorhanden.

Ist dieser Mindestbarbetrag pfändbar und wenn ja, hat jemand einen entsprechenden Text (Antrag) für mich als Muster? Ich komme da irgendwie nicht weiter.

Gruß
Sputnik
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#2

23.06.2020, 15:15

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Sputnik85
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#3

23.06.2020, 15:22

Danke Sams!

Ja und nein:

"Bei einem monatlichen Regelbedarf von aktuell 432 Euro sind das 116,64 Euro. Darüber hinausgehende Beträge seien jedoch pfändbar, entschied der BGH."

Diese 116,64 € bezieht er tatsächlich. Pfände ich dann ins "Blaue hinein", weil ich hoffe, er hat angespartes Taschengeld oder eher nicht?
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#4

23.06.2020, 15:34

Ich würde es von der Höhe der offenen Forderung abhängig machen.

Weißt Du denn, wie lange er schon in dem Heim ist?
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sh161
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#5

23.06.2020, 15:41

Sputnik85 hat geschrieben:
23.06.2020, 15:22
Pfände ich dann ins "Blaue hinein", weil ich hoffe, er hat angespartes Taschengeld oder eher nicht?
Ja, das würde ich machen. Ich weiß aus eigener Erfahrung mit Betreuten, dass sich da manchmal recht ordentliche Beträge ansammeln können.
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Sputnik85
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#6

23.06.2020, 15:43

Also die Höhe der Forderung ist knapp 2.500,00 €. Er ist seit mindestens Februar 2019 im Heim, unter Betreuung steht er seit März 2018.
Der Betreuer schrieb 2019, dass er bezweifle, dass sich eine Änderung seines Gesundheitszustands ergibt...
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#7

24.06.2020, 08:19

Dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass er vom Taschengeld wenig ausgibt.
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Sputnik85
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#8

24.06.2020, 08:36

Hmm dann einfach mal probieren, meinste?

Antrag G mit dem Text

"auf Gewährung eines Barbetrags in Höhe von monatlich 116,64 EUR gepfändet. Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen."

Oder muss in so einem speziellen Fall irgendwas spannendes rein?

Drittschuldner ist in dem Falle das Sozialamt woher das Geld kommt oder das Heim?
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#9

24.06.2020, 08:36

Also wenn du das GO von deiner Chefin hast, einfach mal probieren. :mrgreen:
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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mücki
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#10

24.06.2020, 09:41

Ich würde vielleicht noch einen Zusatz reinnehmen, damit auch angespartes Geld von der Pfändung umfasst sind, habe das aber noch nie gemacht und daher keinen Formulierungsvorschlag.
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