Hallo,
bräuchte mal Schwarmwissen bzgl. einer Gerichtsvollzieherrechnung ...
leidliches Thema ist die KV 208 und ja grundsätzlich entsteht diese Gebühr, aber sie wurde doppelt abgerechnet.
Folgender kombinierter Auftrag wurde erteilt
E - Einigung
G - Abnahme Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch
K - Pfändungsauftrag
M - Drittauskünfte wenn Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt
Die meisten Kostentatbestände sind nach Prüfung ok, aber es wurde 2 x "Versuch gütlich Erledigung KV 208" zu je 8,00 € abgerechnet!?!?!?!?
Einmal ok, aber 2 x für mich unerklärbar. Auf Nachfrage teilte der Gerichtsvollzieher mit, dass diese Gebühr im Pfändungsauftrag als auch im Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft anfällt. Er habe dem Schuldner sowohl zum Modul K als auch zum Modul G die Einigung angeboten.
Ist das ok? Hoffe auch Erklärung
Vielen Dank schonmal im voraus.
LG
Kostenrechnung GVZ
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Ja, da nach § 802b ZPO der GV "in jeder Lage des Verfahrens" auf eine gütliche Einigung bedacht sein soll und vorliegen lagen mit Pfändung und Antrag auf Abgabe der VA zwei Aufträge vor. Siehe auch LG Verden vom 23.10.2018, 6 T 121/18.
So ganz dürfte die zitierte Entscheidung nicht zutreffen, denn da ist der Schuldner nicht angetroffen worden und hat auf das Ratenzahlungsangebot nicht reagiert.
Wenn hier davon ausgegangen wird, dass der Schuldner angetroffen wurde und mit der Ratenzahlung nicht einverstanden war bzw. diese nicht leisten konnte, sieht es anders aus. In diesem Fall dürfte ein zweites Ratenzahlungsangebot nur erfolgen, wenn der GV darlegen kann, dass nunmehr gleichwohl eine Aufforderung zu Ratenzahlung erfolgversprechend war.
Wenn hier davon ausgegangen wird, dass der Schuldner angetroffen wurde und mit der Ratenzahlung nicht einverstanden war bzw. diese nicht leisten konnte, sieht es anders aus. In diesem Fall dürfte ein zweites Ratenzahlungsangebot nur erfolgen, wenn der GV darlegen kann, dass nunmehr gleichwohl eine Aufforderung zu Ratenzahlung erfolgversprechend war.