Vollstreckungstitel öffentlich zustellen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeateTr_ER
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#1

22.06.2020, 15:19

Hallo zusammen,

ich soll einen Vollstreckungstitel öffentlich zustellen lassen. Wie gehe ich da vor? Gibt es hierfür auch ein Musterformular? :kopfkratz

:thx
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Tigerle
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#2

22.06.2020, 15:25

Du übersendest einfach den Titel an das Gericht mit dem Antrag den Titel öffentlich zuzustellen. Außerdem beantragst Du, dass dies ohne mündliche Verhandlung gem. § 186 ZPO erfolgen soll.

Zum Nachweis, dass der Schuldner/Gegner unbekannt verzogen ist fügt Ihr die entsprechenden Belege bei. Musterformular hierfür hatte ich noch keins.
BeateTr_ER
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#3

22.06.2020, 15:55

Danke für die schnelle Antwort.

Welches Gericht ist denn zuständig, Amtsgericht oder Landgericht?
samsara
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#4

23.06.2020, 09:37

Zuständig ist das Gericht, dass das Urteil erlassen hat.
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#5

23.06.2020, 14:11

Es gibt kein Urteil. Es handelt sich hier um die vollstreckbare Ausfertigung der Notarkostenrechnung.

Kann mir aufgrund dessen jemand die Frage beantworten, ob ich den Titel nun an das Amtsgericht oder Landgericht zur öffentlich Zustellung schicke?
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Adora Belle
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#6

23.06.2020, 14:52

Hier, hab ich Dir in unter 2 Minuten gegoogelt:

Für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer vollstreckbaren Urkunde ist in entsprechender Anwendung des § 797 Abs. 3 ZPO das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der die Urkunde verwahrende Notar seinen Amtssitz hat (BayObLG, NJW-RR 1990, 64).
BeateTr_ER
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#7

23.06.2020, 15:12

Super, vielen Dank! Hab auch gegoogelt, jedoch nichts gefunden....
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