Hallo Ihr Lieben,
Eurer kompetenter Rat ist gefragt: Wann sind die Gebühren wirklich entstanden: Also ZV-Auftrag und VA als Kombi und Drittauskünfte. Nach Aufforderung GVZ zahlt Schuldner. Kann jetzt nur eine 0,3 ZV Gebühr abgerechnet werden für die ZV Auftrag? Ist für das Entstehen der Drittauskunftsgebühr die tatsächliche Einholung der Auskünfte vonnöten oder entsteht diese bereits mit Antrag?
Auch bei VA herrscht Uneinigkeit. Fällt sie an mit Antrag (Kombi) oder erst, wenn GVZ terminiert hat?
Danke für Eure Hilfe und
LG vom Moschele
Gebühr Kombiauftrag ZV und VA und Drittauskünfte
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M.E. ist nur die erste 0,3 VG 3309 für den Vollstreckungsauftrag entstanden. Für die weiteren Anträge lagen die Voraussetzungen noch nicht vor, die sind bedingt gestellt für den negativen Ausgang der ZV.
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Danke! Auf Euch ist einfach Verlaß!
Schön, dass Ihr da seid!
Alles Liebe vom Moschele
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