Gebühr Kombiauftrag ZV und VA und Drittauskünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moschele11
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#1

18.06.2020, 12:48

Hallo Ihr Lieben,

Eurer kompetenter Rat ist gefragt: Wann sind die Gebühren wirklich entstanden: Also ZV-Auftrag und VA als Kombi und Drittauskünfte. Nach Aufforderung GVZ zahlt Schuldner. Kann jetzt nur eine 0,3 ZV Gebühr abgerechnet werden für die ZV Auftrag? Ist für das Entstehen der Drittauskunftsgebühr die tatsächliche Einholung der Auskünfte vonnöten oder entsteht diese bereits mit Antrag?

Auch bei VA herrscht Uneinigkeit. Fällt sie an mit Antrag (Kombi) oder erst, wenn GVZ terminiert hat?

Danke für Eure Hilfe und

LG vom Moschele
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Adora Belle
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#2

18.06.2020, 13:10

M.E. ist nur die erste 0,3 VG 3309 für den Vollstreckungsauftrag entstanden. Für die weiteren Anträge lagen die Voraussetzungen noch nicht vor, die sind bedingt gestellt für den negativen Ausgang der ZV.
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Anahid
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#3

18.06.2020, 15:26

Seh ich genauso wie Adora Belle.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Moschele11
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#4

18.06.2020, 16:23

Danke! Auf Euch ist einfach Verlaß!

Schön, dass Ihr da seid!

Alles Liebe vom Moschele
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