Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Verfasst: 13.09.2007, 16:27
Hallo ihr da draußen!
Ich habe ein kleines Problem, bei dem ich nicht weiter komme. Ich habe einen kombinierten Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt. Nun teilt mir der GV mit, dass der Schuldner dort zwar postalisch und einwohnerrechtlich gemeldet ist, sich allerdings dort nicht aufhält, da er studiert. Die Uni ist weiß der Geier wo, sein Wohnort hier in der Nähe. Der GV hat die Vollstreckungsunterlagen mir wieder zurückgeschickt mit dem Vermerk "Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Habe ich eine Möglichkeit, den Schuldner hier vor Ort "dingfest" zu machen? Kann der GV einfach sagen, dass er den Schuldner nicht erreicht und deshalb die ZV einstellen, wobei meinerseits die richtige Anschrift des Schuldners angegeben wurde?
Ich habe ein kleines Problem, bei dem ich nicht weiter komme. Ich habe einen kombinierten Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt. Nun teilt mir der GV mit, dass der Schuldner dort zwar postalisch und einwohnerrechtlich gemeldet ist, sich allerdings dort nicht aufhält, da er studiert. Die Uni ist weiß der Geier wo, sein Wohnort hier in der Nähe. Der GV hat die Vollstreckungsunterlagen mir wieder zurückgeschickt mit dem Vermerk "Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Habe ich eine Möglichkeit, den Schuldner hier vor Ort "dingfest" zu machen? Kann der GV einfach sagen, dass er den Schuldner nicht erreicht und deshalb die ZV einstellen, wobei meinerseits die richtige Anschrift des Schuldners angegeben wurde?