Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

13.09.2007, 16:27

Hallo ihr da draußen!

Ich habe ein kleines Problem, bei dem ich nicht weiter komme. Ich habe einen kombinierten Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt. Nun teilt mir der GV mit, dass der Schuldner dort zwar postalisch und einwohnerrechtlich gemeldet ist, sich allerdings dort nicht aufhält, da er studiert. Die Uni ist weiß der Geier wo, sein Wohnort hier in der Nähe. Der GV hat die Vollstreckungsunterlagen mir wieder zurückgeschickt mit dem Vermerk "Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Habe ich eine Möglichkeit, den Schuldner hier vor Ort "dingfest" zu machen? Kann der GV einfach sagen, dass er den Schuldner nicht erreicht und deshalb die ZV einstellen, wobei meinerseits die richtige Anschrift des Schuldners angegeben wurde?
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Master24
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#2

13.09.2007, 16:29

Wenn der Schuldner sich da nicht aufhält bzw. pfändbare Habe hat, was möchtest Du dann da erreichen?
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Janin

#3

13.09.2007, 16:34

:zustimm

wenn du weißt wo die eltern wohnen, rufe doch mal bei denen an und gebe dich als alte schulkameradin aus, die ein altes klassentreffen organisieren möchte. evtl. bekommst du dadurch eine andere anschrift.
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butterflybabe
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#4

13.09.2007, 16:35

Wenn der studiert, müsste er doch seinen Wohnsitz angeben, d. h. er müsste an der Universitätsstadt gemeldet sein.

Hat der GV ihn unter den Semesterferien schon mal besucht? Dort müsste er ja in der Wohnung anzutreffen sein.
Pilgrim

#5

13.09.2007, 22:34

Wenn der GV den Schuldner nicht erreicht, kann er doch schlecht bei ihm vollstrecken oder die EV von ihm abnehmen.

Den Vorschlag von Janin habe ich auch schon mal erfolgreich umgesetzt. Wenn du die Telefonnummer der Eltern rausbekommst, probiers einfach mal.
Janin

#6

14.09.2007, 08:35

:zustimm ...

bei familien anrufen wirkt manchmal wunder, ehrlich. hatte das auch schon ein paar mal.
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