Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe wirklich jemand Erfahrerenes kann mir weiterhelfen.
Unsere Mandantin (Klägerin) existiert wegen Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft nicht mehr. Ich habe dazu zwei Verfahren.
I. Verfahren - Urteil ist bereits erlassen, KFB noch nicht
Kann ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils mit Rechtsnachfolgeklausel (RNK) beantragen und gleichzeitig darum bitten, das Rubrum im KFB auf die Rechtsnachfolgerin auszustellen??? Oder muss ich erst abwarten bis der KFB erlassen ist und dann wieder Antrag auf RNK?
II. Verfahren - läuft noch
Hier würde ich das Gericht von der Verschmelzung in Kenntnis setzen. Dieses müsste die Rechtsnachfolgerin ins Rubrum aufnehmen und ich kann nach Erlass des Urteils eine "normale" vollstreckbare Ausfertigung nach § 724 ZPO beantragen, richtig?
Was wäre, wenn die Rechtsnachfolgerin dann nicht im Rubrum stände? Wäre das ein Fall für Berichtigung nach § 319 ZPO?
1.000 Dank schonmal und LG
mcdreamy
Rechtsnachfolgeklausel § 727 ZPO allgemeine Fragen zur Praxis
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Hallo,
ich mache das so... ich schicke sofort den ganzen Kram ans Gericht zwecks Berichtigung des Rubrums ohne Angabe irgendwelcher Vorschriften... die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils muss natürlich mit.
Das Gericht sollte wissen, was damit zu tun ist.
ich mache das so... ich schicke sofort den ganzen Kram ans Gericht zwecks Berichtigung des Rubrums ohne Angabe irgendwelcher Vorschriften... die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils muss natürlich mit.
Das Gericht sollte wissen, was damit zu tun ist.
Liebe Grüße