Erweiterung des Zahlungsplans

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Willy
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#1

10.06.2020, 09:57

Hallo,

folgender Sachverhalt: Wir hatten vom Gericht die vollstreckbare Ausfertigung eines Vergleichs erhalten und auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher schlug dann einen Zahlungsplan vor, mit dem wir einverstanden waren. Jetzt liegt uns auch eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vor, der natürlich ebenfalls vollstreckt werden soll. In meinen Augen macht es allerdings nicht so viel Sinn, dafür jetzt einen zweiten Vollstreckungsauftrag zu erteilen, schließlich endete der Erste bereits in einem Zahlungsplan. Reicht es, den Gerichtsvollzieher jetzt anzuschreiben, er möge den Zahlungsplan bitte um den Betrag des KFB erweitern?

Gruß,
Willy

P.S.: Bitte fragt mich nicht, warum wir damals nicht erstmal auf den KFB gewartet haben. Macht für mich auch keinen Sinn :mrgreen:
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Anahid
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#2

10.06.2020, 10:02

Ich denke, dass das nicht so einfach geht. Du musst dann schon einen neuen Auftrag erteilen, damit der GV den zweiten Titel berücksichtigen kann. Aber ich würde den GV vorher anrufen, ob er den Auftrag dann im Anschluss durch Ratenzahlung erledigen kann (Du weißt ja auch nicht, ob nicht noch andere Gläubiger in der Warteschlange stehen).
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