Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mai5
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#1
05.06.2020, 12:58
Hallo,
ich will die Zwangsvollstreckung einleiten und brauche natürlich eine vollstreckbare Ausfertiung.
Es kam zu einem Versäumnisurteil wogegen der Beklagte Einspruch eingelegt hat. Das Landgericht hat dann anerkannt, dass das VU aufrecht erhalten bleibt.
Von welchem Urteil muss ich jetzt die vollstreckbare Ausfertigung beantragen? Urteil, VU oder von beiden?
Ist wahrscheinlich ganz einfach......
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
05.06.2020, 14:19
VU
Das LG-Urteil hat keinen vollstreckbaren Inhalt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Mai5
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