2. VU nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid - Titel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
WörkWörk
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 02.06.2020, 14:59
Beruf: RENO-Azubi
Software: RA-Micro

#1

02.06.2020, 17:47

Hallo,
Ich bin gerade dabei mich selbst in Sachen ZVS einzuarbeiten und komme bei einer Akte einfach nicht darauf wo mein Titel ist bzw. was ich machen muss um einen zu bekommen.

Angenommen in einer Sache hat der Mandant einen Mahnantrag über 10000€ gestellt. Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Gegner Einspruch eingelegt. Das ganze geht vors LG und wir wurden beauftragt. Vor Gericht war dann der Gegner säumig und es erging ein zweites VU. Dies allerdings nur über 9500€, denn der Richter sah den Restbetrag nicht für schlüssig an und die Klage wurde daher insoweit zurückgenommen.

Jetzt habe ich das 2. VU und eine Abschrift davon sowie den KFB in vollstreckbarer Ausführung in der Akte. Mit fehlt aber eine vollstreckbare Ausfertigung aus der wir die 9500€ Hauptforderung geltend machen können. Ich weiss, dass es vom 2. VU keine vollstreckbare Ausfertigung gibt weil darin ja quasi nur das erste VU aufrecht erhalten wird. Hier steht der Vollstreckungsbescheid an der Stelle des 1. VU. Also muss ich den Mandanten bitten, uns diesen zuzusenden? In diesem stehen ja aber noch 10000€ drin?! Was ist zu tun?
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

03.06.2020, 09:02

Hallo,
du bist auf dem richtigen Weg. Du brauchst den VB zur Zwangsvollstreckung (ZV). Aber: du betreibst die ZV nur aus 9500 €. Du kannst die Ausfertigung des VU an den VB heften, dann erklärt sich jedem, warum 500 € weniger geltend gemacht werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
WörkWörk
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 02.06.2020, 14:59
Beruf: RENO-Azubi
Software: RA-Micro

#3

03.06.2020, 14:29

Hallo icerose und vielen Dank. So erschien es mir auch logisch, aber ich war mir dann doch unsicher.
Antworten