Monierung PfÜb-Antrag bzgl. Forderungskonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#1

02.06.2020, 13:32

Hallo ihr Lieben,

ich habe heute eine Monierung erhalten, die mir die Haare zu Berge stehen lässt, u.a. wird bemängelt, dass ich die im VB titulierten Kosten als festgesetzte Kosten gebucht habe und ach ja, ich soll gefälligst daran denken, dass auch getilgte Kosten zu belegen sind und ich soll die fehlenden Unterlagen nachreichen. Tja, der Schuldner hat aber nunmal keine Zahlungen geleistet :roll: :patsch

Nun aber zu meinem eigentlichen Problem: Es wird moniert:

"Die laufenden Zinsen sind auch im letzten Absatz Ihres Forderungskontos ausschließlich so anzugeben, dass sich der geschuldete Betrag hieraus taggenau und von jedermann errechnen lässt. Sie machen einen bereits errechneten Tageszins geltend, dessen Höhe von dem tatsächlich geschuldeten Zinsbetrag abweicht, da der Zinssatz bzgl. der Hauptsache und bzgl. der Kosten variabel ist.
Bitte geben Sie die laufenden Zinsen so an, wie sie tituliert wurden. Nur so kann verhindert werden, dass von dem Schuldner (z.B. nach einer Senkung des Basiszinssatzes) unberechtigte Zinsen verlangt werden."


Ich habe nur noch Fragezeichen in den Augen. Ich weiß überhaupt nicht, was die von mir will und erreichen tut man natürlich auch keinen.

Unser Forderungskonto hat die ganz normale "RAM-Abschlussleiste". Sowas wurde bei mir noch nie bemängelt. Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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icerose
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#2

03.06.2020, 09:12

Guten Morgen, Mücki,
sorry, aber :lol: .
Das hatte ich kürzlich auch. Und das Foko wurde extra noch angefordert. Hier gibt es eine Rechtspflegerin, die offenbar so lange auf die Unterlagen schaut, bis sie selbst nicht mehr durchsieht. Anders kann ich mir das nicht erklären. :patsch

Versuch es mal auf deinem Forderungskonto mit einem Zusatz (ungefähr so):
"Hinweis für Drittschuldner (und ggf. Schuldner):
Zum Vorstehend ausgewiesenen Betrag sind Gerichts-, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten gem. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Zustellungsurkunde sowie weiter laufende Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus ... € seit dem ... bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung hinzuzurechnen!"


Seit ich das unter meine Forderungsaufstellungen drunter schreibe, bekomme ich keine Monierungen mehr (außer von dieser einen Rechtspflegerin halt).
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mücki
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#3

03.06.2020, 09:51

Guten Morgen Icerose,

ich bin ja immer froh, dass ich nicht die einzige bin, die mit solcherlei zu kämpfen hat. :pfeif

Ich danke für den Tip, das werde ich dann künftig mal so handhaben ... Alternativ nehme ich den Zusatz mit den Zinsen einfach komplett raus. Aber merkwürdig ist das schon, zumal hier nicht der Schuldner, sondern die Drittschuldner rechnen müssen und - ich weiß ja nicht wie das bei euch gehandhabt wird - ich schicke bei Teilzahlungen regelmäßig aktuelle Forderungskonten an die Drittschuldner und ggf. auch an die Schuldner.
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#4

03.06.2020, 13:28

mücki hat geschrieben:
03.06.2020, 09:51
... Alternativ nehme ich den Zusatz mit den Zinsen einfach komplett raus.
geht natürlich auch.
mücki hat geschrieben:
03.06.2020, 09:51
zumal hier nicht der Schuldner, sondern die Drittschuldner rechnen müssen
Stimmt, aber ich erlebe es ab und an, dass auf den Pfüb nicht der Drittschuldner, sondern der Schuldner direkt zahlt. Und der rechnet natürlich nicht weiter. Wenn ich dann also mit der "Restforderung" komme, kann er mir nicht erzählen, er hätte das nicht gewusst. :mrgreen:

Ich würde solche (blöden) Monierungen ja irgendwie verstehen, wenn die Anträge von Privatpersonen gestellt würden, aber von uns... :roll:
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#5

03.06.2020, 14:11

icerose hat geschrieben:
03.06.2020, 13:28
Ich würde solche (blöden) Monierungen ja irgendwie verstehen, wenn die Anträge von Privatpersonen gestellt würden, aber von uns... :roll:
Vor allem was da teilweise alles moniert wird. :motz
Also die Monierung jetzt war echt der Hammer, sowas ist mir wirklich in gut 16 Berufsjahren noch nicht passiert. Und ganz ehrlich, manchmal ginge es deutlich schneller, wenn man bei den Gericht auch mal zum Telefonhörer greifen würde. :mrgreen:
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