Titelzustellung an Minderjährigen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeateTr_ER
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#1

28.05.2020, 15:54

Gehe ich richtig in der Annahme, dass man einer minderjährigen Person einen Vollstreckungstitel zustellen lassen kann bzw. gegen den/die Minderjährige/n dann auch vollstrecken kann, und dass im ZVA unter A6 (Gesetzlicher Vertreter des Schuldners) Vater und Mutter einzutragen ist (für beide Eltern fehlt ja der Platz)?

Wie ist das beim Vollstreckungstitel? Muss ich auf diesen auch vermerken "vertreten durch den gesetzlichen Vertreter ....(Name des Vaters oder der Mutter)...."? Oder wie macht ihr das??

Für Euer Feedback bedanke ich mich schon mal im Voraus!!!
samsara
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#2

29.05.2020, 08:56

Gab es hier schon einmal:

viewtopic.php?t=4041
BeateTr_ER
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#3

29.05.2020, 10:30

Wenn ich den obigen Link anklicke kommt folgende Mitteilung:

Für den ausgewählten Zeitraum existieren keine Beiträge in diesem Thema.

Wie kann ich den Beitrag trotzdem ansehen? (Ich habe keinen Zeitraum ausgewählt.) Muss ich etwas in meinen Einstellungen ändern?
samsara
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#4

29.05.2020, 10:34

Hm. Wenn ich den Link anklicke, kommt der Beitrag.
silvester
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#5

29.05.2020, 15:19

Wenn sich ein Schuldtitel gegen eine minderjährige Person richtet und deren gesetzlicher Vertreter an dem Erkenntnisverfahren nicht beteiligt war, liegen die Vorausset-zungen für eine Zwangsvollstreckung (mangels Prozeßfähigkeit des Schuldners) nicht vor.
AG Strausberg, Beschluss vom 14. November 2001 – 13 M 1690/01 –, juris: DGVZ 2002, 43
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