Kindesunterhalt pfänden
Verfasst: 26.05.2020, 15:32
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Mir liegt ein Titel aus einem anderen Bundesland vor, und der sieht nun ganz anders aus, wie ich es sonst gewöhnt bin, so dass ich leicht verunsichert bin.
Es geht um Kindesunterhalt. Im Rubrum stehen Kind 1 vertreten durch RA A und Kind 2 vertreten durch RA A gegen Vater vertreten durch RA B
weitere Beteiligte: Mutter vertreten durch RA A
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Rückständiger Unterhalt (Betrag X insgesamt für beide Kinder) + laufender Unterhalt (für jedes Kind 100% Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld).
Jetzt meine Fragen, kann ich mit diesem einen Titel denn überhaupt gleichzeitig für beide Kinder vollstrecken? Bin etwas irritiert, es gibt zwar den Betrag X der nicht aufgeschlüsselt wurde, was für welches Kind zu zahlen ist, aber der weitere laufende inzwischen auch rückständige Unterhalt steht ja jedem Kind gesondert zu. Sie sind ja keine Gesamtgläubiger.
Wenn ja, gebe ich ja aber trotzdem die Kinder an, jeweils vertreten durch die Mutter, richtig?
Der RA will jetzt normal vollstrecken (hier kann ich ja nur rückständigen Unterhalt pfänden).
Ich hoffe ich habe mein Problem klar dargestellt. Brauche einfach einen kleinen Denkanstoß.