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ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 22.05.2020, 11:08
von Ciara
Ihr Lieben,

ich habe hier einen übereifrigen GVZ, der anscheinend in der Corona-Zeit zu viel langeweile hatte und meinen ZV-Auftrag pingelig auseinandergenommen hat. Ich habe hier eine Monierung, bei der ich etwas hilflos bin und auch keine Antwort vom GVZ telefonisch bekomme ("Das müssen sie schon selbst rausfinden").

Folgende Monierung zu Modul Q:

"Der Vermerk "ZV", "Zwangsvollstreckung" oder "Vollstreckungsauftrag" reicht nicht aus. Übliche Bezeichnungen lauten: Pfändung, Vermögensauskunft, isolierte gütliche Erledigung, Drittstellenauskunft, Räumung, Herausgabe. Damit die von Ihnen in Ansatz gebrachten Kosten bei der Zwangsvollstreckung Berücksichtigung finden, verwenden Sie bitte zutreffende Bezeichnungen."

Bei mir steht halt: "ZV-Auftrag" und "Vermögensauskunft". Ich habe keinen Plan, was ich für den normalen Vollstreckungsauftrag sonst für eine Bezeichnung angeben soll. Hat sonst jemand eine Idee? :kopfkratz

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 22.05.2020, 11:17
von sh161
Ciara hat geschrieben:
22.05.2020, 11:08
("Das müssen sie schon selbst rausfinden").
Wus?!? :augenreib Was hat der denn geraucht? :nachdenk
Bei mir steht halt: "ZV-Auftrag" und "Vermögensauskunft". Ich habe keinen Plan, was ich für den normalen Vollstreckungsauftrag sonst für eine Bezeichnung angeben soll. Hat sonst jemand eine Idee? :kopfkratz
Bei mir steht da gar nichts. Nur wenn ich zusätzlich noch eine separate Rechnung wegen Drittauskünften beifüge, steht die entsprechende Bezeichnung dabei.

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 22.05.2020, 11:22
von Ciara
Er bemängelt sogar, dass mein Kreuz zu weit nach links und aus dem Feld gerutscht ist. :roll:

Keine Bezeichnung ist wahrscheinlich auch nicht richtig. Er schreibt nämlich schon, dass die Vollstreckungsmaßnahme, für die Kosten in Ansatz gebracht werden, zu bezeichnen ist. Er ist nur mit meiner Bezeichnung nicht einverstanden.

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 22.05.2020, 11:31
von sh161
Ciara hat geschrieben:
22.05.2020, 11:22
Er bemängelt sogar, dass mein Kreuz zu weit nach links und aus dem Feld gerutscht ist. :roll:

Keine Bezeichnung ist wahrscheinlich auch nicht richtig. Er schreibt nämlich schon, dass die Vollstreckungsmaßnahme, für die Kosten in Ansatz gebracht werden, zu bezeichnen ist. Er ist nur mit meiner Bezeichnung nicht einverstanden.
Nee, ernsthaft, das ist Korinthenka**erei.
Meine Anwaltssoftware bezeichnet das als Kombiauftrag ZV/Vermögensauskunft (und diese Bezeichnung habe ich mir nicht selbst ausgedacht). Ein ZV-Auftrag beinhaltet ja auch nicht immer nur die Pfändung, sondern z. B. auch Zustellung etc.
Und dass diese Bezeichnung vom Programm nicht ins Modul Q übernommen wird, ist mir auch noch nie vor irgendwem moniert worden.

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 25.05.2020, 09:15
von Tigerle
Ich verstehe den GVZ auch nicht, aber was hast Du denn genau gepfändet?

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 25.05.2020, 09:46
von Ciara
Nur Modul K bzw. K2. Ich werde es sonst mal mit der Überschrift für K "Pfändung körperlicher Sachen" probieren. Vielleicht passt ihm das ja besser.

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 26.11.2021, 08:11
von Judy 2020
Hallo, hätte da auch mal eine Frage. Was muss ich ankreuzen bei einer normalen Geldforderung ohne Vermögensauskunft? Mein Chef will das so....nur Geldforderung...
muss ich dann Taschenpfändung etc. ankreuzen?
Und welches Modul ist das?
Danke euch schon mal für die Antworten.
Lieber Gruß von Judy

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 26.11.2021, 08:12
von Judy 2020
Hallo, hätte da auch mal eine Frage. Was muss ich ankreuzen bei einer normalen Geldforderung ohne Vermögensauskunft? Mein Chef will das so....nur Geldforderung...
muss ich dann Taschenpfändung etc. ankreuzen?
Und welches Modul ist das?
Danke euch schon mal für die Antworten.
Lieber Gruß von Judy

Re: ZV-Auftrag Bezeichnung Modul Q

Verfasst: 26.11.2021, 22:23
von Feldhamster
Die verschiedenen Punkte unter K sind dann relevant. Du musst jeweils auf den Einzelfall bezogen entscheiden, was du pfänden willst.