ZV gegen Fluglinie

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#11

27.11.2020, 08:26

Klage einreichen an dem Ort, wo der Flughafen ist ;) Dann bekommst du in der Regel ganz schnell einen Titel. Wie es dann mit der ZV in Irland aussieht ist wieder eine andere Sache ;)
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schlaflos99
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#12

01.12.2020, 11:28

Danke dir Soenny, aber lasst ihr dann die Klage trotz nicht vorhandener handelsregisterlicher Eintragung einer deutschen Niederlassung in Deutschland an der jeweiligen Flughafenanschrift zustellen? Ich muss echt so blöd fragen, sorry.

Den Gerichtsstand in Deutschland kann ich ohne Probleme kreiren (Abflugs- oder Ankunftsflughafen), aber die Zustellung an Ryan-Air auch in Deutschland ? Ich meine mich zu entsinnen, dass wir da vor Jahren mal reichlich Probleme in anderer Sache mit dem Gericht hatten, dass wir keine deutsche Niederlassung nachweisen konnten, so dass eine Zustellung im Ausland erfolgen musste.

Kannst Du mir nochmals antworten?
Agnesina
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#13

08.02.2021, 15:34

Wir haben ein Klageverfahren gegen Ryanair beim Amtsgericht Nürnberg (da Abflug ab Nürnberg gewesen wäre) anhängig gemacht. Als Anschrift der Beklagten haben wir die in Irland angegeben und die Klage auch nicht übersetzen lassen. Es hat sich dann für RyanAir eine deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft angezeigt und die Forderung anerkannt, so dass wir nun ein Anerkenntnisurteil als Titel vorliegen haben. Es ging alles sehr schnell.

Jetzt stehe ich aber auch vor dem Problem, wie kann ich vollstrecken.

Flugzeug pfänden ist vermutlich im Moment ein großes Problem, da mit hohen Kosten verbunden und wohl nicht verwertbar.

Ich tippe dann doch auch eher auf die Bordkasse. Flüge gibt es wohl noch ein paar in Deutschland.

Hat hier jemand Erfahrung?
mrsgoalkeeper
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#14

08.02.2021, 15:53

Der Pfändung eines Flugzeuges steht in erster Linie das Verbot der Überpfändung entgegen.
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pitz
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#15

08.02.2021, 17:08

Wieso nicht einfach die deutsche RA-Gesellschaft zur Zahlung auffordern? Wenn die Forderung anerkannt wurde, muss doch nicht unbedingt der Weg über die ZV gegangen werden? :kopfkratz
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#16

08.02.2021, 21:45

Das haben wir bereits mehrfach ... ohne Erfolg
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Soenny
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#17

09.02.2021, 06:16

pitz hat geschrieben:
08.02.2021, 17:08
Wieso nicht einfach die deutsche RA-Gesellschaft zur Zahlung auffordern? Wenn die Forderung anerkannt wurde, muss doch nicht unbedingt der Weg über die ZV gegangen werden? :kopfkratz
Sondern? Ich glaub nicht, daß die RAe die Forderung für die Fluggesellschaft ausgleichen. Wir haben auch 5 oder 6 solcher Akten mit Anerkenntnissen und derzeit keine Möglichkeit zu pfänden.
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#18

09.02.2021, 10:48

Wir haben mal gegen eine andere Fluggesellschaft in deren PayPal-Konto vollstreckt. Das ging auch in Deutschland und soweit ich weiß, bietet Ryanair das auch als Zahlungsmethoden an. Vielleicht hilft euch das weiter :)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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#19

11.02.2021, 09:55

Wir sind einen Schritt weiter:

https://dublin.diplo.de/ie-de/anwaelte/ ... #content_3

die erste Kanzlei, die dort auftaucht, vollstreckt regelmäßig erfolgreich gegen Ryanair. Wir haben jetzt der hier ansässigen Kanzlei geschrieben, daß wir die Kanzlei in Dublin beauftragen, wenn nicht Zahlung binnen x Tagen erfolgt und haben prompt eine Bestätigung des Geldtransfers erhalten. Ich gehe davon aus, daß die Zahlung nächste Woche hier eingeht.
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#20

15.02.2021, 16:21

Soenny hat geschrieben:
11.02.2021, 09:55
Wir sind einen Schritt weiter:

https://dublin.diplo.de/ie-de/anwaelte/ ... #content_3

die erste Kanzlei, die dort auftaucht, vollstreckt regelmäßig erfolgreich gegen Ryanair. Wir haben jetzt der hier ansässigen Kanzlei geschrieben, daß wir die Kanzlei in Dublin beauftragen, wenn nicht Zahlung binnen x Tagen erfolgt und haben prompt eine Bestätigung des Geldtransfers erhalten. Ich gehe davon aus, daß die Zahlung nächste Woche hier eingeht.
Na das klingt doch vielversprechend :lol: Das versuch ich auch mal :thx
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