Pfändung wirkungslos durch coronabedingte Kündigung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1

19.05.2020, 17:40

Hallo ihr Lieben,

wenn das Arbeitsverhältnis des Schuldners jetzt durch die Pandemiesituation durch Kündigung aufgelöst wird, aber der Schuldner dann wieder eingestellt wird, wenn mehr Aufträge reinkommen, ist dann mein Pfüb zwecks Lohnpfändung wirkungslos und es muss ein neuer gemacht werden?

Hat da schon einer Erfahrungen gemacht diesbezüglich?

Danke für eure Hilfe bereits im Voraus! :yeah
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Soenny
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#2

19.05.2020, 18:32

§ 833 Abs. 2 ZPO ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Whiterose90
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#3

19.05.2020, 19:09

Oh, vielen lieben Dank! :patsch :oops:
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