Schuldnerin Alleinerbin
Verfasst: 15.05.2020, 07:52
Hallo zusammen,
ich sitze hilfeschreiend vor folgender Akte und hoffe auf euren Rat:
die Schuldnerin ist Alleinerbin laut einem Erbschein (Angabe so in VKA). Es liegen diverse Kontopfändungen vor, 2 Kinder, kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, 1 Konto, ABER Eigentümerin - eher MITEigentümerin in -Erbengemeinschaft- von Grundvermögen. Es gibt noch eine Miteigentümerin.
Nun möchte der RA dass ich den Erbanteil von der Schuldnerin pfände und diese Pfändung im Grundbuch eintragen lassen. Er möchte die Teilungsversteigerung.
UND: Im Grundbuch ist eine erstrangige Grundschuld für den verstorbenen Ehemann, diese ist auf die Ehefrau, Schuldnerin übergegangen. Können wir die Berichtigung des Grundbuchs dahingehend beantragen, dass die Schuldnerin als Erbin eingetragen wird, und wir dann diese Grundschuld pfänden?
Also ich würde erst einmal einen Grundbuchauszug einholen. Brauche ich eine Kopie des Erbscheins? Bekommt man den überhaupt in Kopie ausgehändigt?
Und dann weiß ich nicht, wie ich weiter verfahren muss. Dieses Thema gekoppelt mit Erbrecht ist so gar nicht meins... nun hoffe ich auf eure Hilfe.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar..
Wie würdet ihr verfahren?
LG und ein sonniges Wochenende
ich sitze hilfeschreiend vor folgender Akte und hoffe auf euren Rat:
die Schuldnerin ist Alleinerbin laut einem Erbschein (Angabe so in VKA). Es liegen diverse Kontopfändungen vor, 2 Kinder, kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, 1 Konto, ABER Eigentümerin - eher MITEigentümerin in -Erbengemeinschaft- von Grundvermögen. Es gibt noch eine Miteigentümerin.
Nun möchte der RA dass ich den Erbanteil von der Schuldnerin pfände und diese Pfändung im Grundbuch eintragen lassen. Er möchte die Teilungsversteigerung.
UND: Im Grundbuch ist eine erstrangige Grundschuld für den verstorbenen Ehemann, diese ist auf die Ehefrau, Schuldnerin übergegangen. Können wir die Berichtigung des Grundbuchs dahingehend beantragen, dass die Schuldnerin als Erbin eingetragen wird, und wir dann diese Grundschuld pfänden?
Also ich würde erst einmal einen Grundbuchauszug einholen. Brauche ich eine Kopie des Erbscheins? Bekommt man den überhaupt in Kopie ausgehändigt?
Und dann weiß ich nicht, wie ich weiter verfahren muss. Dieses Thema gekoppelt mit Erbrecht ist so gar nicht meins... nun hoffe ich auf eure Hilfe.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar..
Wie würdet ihr verfahren?
LG und ein sonniges Wochenende