ZVA - Modul H
Verfasst: 13.05.2020, 16:46
Hallo zusammen,
also irgendwie bin ich gerade total verwirrt.
Unter Modul H - Erlass den Haftbefehls - haben wir bislang bei unseren ZVAs auch immer den letzten Punkt angekreuzt, also dass das Gericht den Haftbefehl nach Erlass bitte an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleiten und dieser sodann den Schuldner verhaften möge. Dies war bislang kein Problem.
Nun haben wir jedoch bereits zweimal Post bekommen, in der das Gericht folgendes mitteilt: "Die Erklärung des Verhaftungsauftrages bereits beim ersten ZVA an Gerichtsvollzieher ist unzulässig. Dieser kann erst nach Erlass des Haftbefehls erteilt werden".
Nun ist es doch eigentlich so, dass der HB ja erst erlassen wird, nachdem der Schuldner eh nicht zum Termin erschienen ist oder sonstwie sich geweigert hat, also verstehe ich nicht, warum das bisher immer so funktioniert hat und sich nun zwei Gerichte beschweren. Ich möchte den Schuldner doch nicht aus Lust und Laune heraus verhaften lassen, ich möchte nur den Postweg möglichst kurz halten ...
Danke und viele Grüße
elli_m
also irgendwie bin ich gerade total verwirrt.
Unter Modul H - Erlass den Haftbefehls - haben wir bislang bei unseren ZVAs auch immer den letzten Punkt angekreuzt, also dass das Gericht den Haftbefehl nach Erlass bitte an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleiten und dieser sodann den Schuldner verhaften möge. Dies war bislang kein Problem.
Nun haben wir jedoch bereits zweimal Post bekommen, in der das Gericht folgendes mitteilt: "Die Erklärung des Verhaftungsauftrages bereits beim ersten ZVA an Gerichtsvollzieher ist unzulässig. Dieser kann erst nach Erlass des Haftbefehls erteilt werden".
Nun ist es doch eigentlich so, dass der HB ja erst erlassen wird, nachdem der Schuldner eh nicht zum Termin erschienen ist oder sonstwie sich geweigert hat, also verstehe ich nicht, warum das bisher immer so funktioniert hat und sich nun zwei Gerichte beschweren. Ich möchte den Schuldner doch nicht aus Lust und Laune heraus verhaften lassen, ich möchte nur den Postweg möglichst kurz halten ...
Danke und viele Grüße
elli_m