Hinterlegungsgeld verschwunden?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MrsLittletall
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#1

13.05.2020, 08:50

Ich hoffe mal, das gehört hier rein, wenn nicht, bitte mitteilen, ob es da ein eigenes Unterforum für gibt.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben einen Rechtsstreit, den kann ich nur als "messy" bezeichnen. Es ist einer dieser Nachbarschaftsrechtsstreite. Nachdem also ein Rechtsstreit geführt wurde wegen Bäumen, die auf das Grunstück des Nachbarn ragen, wurde ein Vergleich geschlossen.
Unser Mandant hat sich daraufhin an die Ausführung des Vergleichs gemacht und seine Bäume gestutzt, das hat der Gegnerin aber nicht gefallen, wie er es gemacht hat und deswegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich beauftragt.

Wir haben dann sofort eine Zwangsvollstreckungsgegenklage eingereicht, allerdings wurde der Antrag, die Zwangsvollstreckung einzustellen ohne Sicherheitsleistung zurückgewiesen. Unser Mandant hat daraufhin am 18.06.2015 einen Hinterlegungsbetrag von 1.000,00 € an die Gerichtskasse gezahlt unter dem Aktenzeichen der Zwangsvollstreckungsgegenklage.

Diese lief dann so vor sich hin, parallel zu einem weiteren Rechtsstreit über diesen Vergleich (hab ich schon gesagt, dass der Fall messy ist?)

Der Fall wurde Anfang dieses Jahres endlich abgeschlossen und somit hat sich dann auch die Zwangsvollstreckungsgegenklage erledigt, da es keinen Grund mehr für die ZV gab.
Also wollte mein Chef die 1.000,00 € Hinterlegungssumme zurückfordern für unseren Mandanten.

Nun hat er die Gerichtskasse angeschrieben, den Sachverhalt erklärt und gebeten, die Kosten zurückzubekommen. Zweimal.

Die Gerichtskasse hat sich dann gemeldet und gesagt "Ohne Hinterlegungsaktenzeichen und Hinterlegungsschein können wir gar nichts machen."

Unser Mandant hat angeblich so etwas nie bekommen und in unseren Unterlagen ist auch kein Hinterlegungsaktenzeichen und kein Hinterlegungsschein vorhanden.

Wir haben dann noch versucht, das Landgericht anzuschreiben, vor dem die Zwangsvollstreckungsgegenklage geführt wurde. Nach über einem Monat hat sich dieses allerdings auch noch nicht gemeldet.

Ich muss ehrlich sein, ich wüsste nicht, was wir dort noch versuchen könnten.

Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall? Wie können wir denn herausfinden, wo diese 1.000,00 € hin verschwunden sind? Wir haben eine Überweisungsbestätigung von Mandant und die hat die Gerichtskasse auch gekriegt, aber die fühlt sich wohl gar nicht zuständig mal zu recherchieren...

Vielen Dank im Voraus!
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#2

13.05.2020, 08:56

Hat Euer Mandant das Geld nur überwiesen, oder wurde auch ein entsprechender Hinterlegungsantrag ausgefüllt?
Was hat der Mandant denn bei der Überweisung als Verwendungszweck angegeben?

Falls der Mandant ein Aktenzeichnen angegeben hat bei der Überweisung würde ich nochmals an das Gericht schreiben unter Angabe des Aktenzeichens, und Rückerstattung des Betrages bitten.
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#3

13.05.2020, 10:23

Ich habe nochmal bei meinem Chef nachgefragt. Die Überweisungsbestätigung sind die einzigen Unterlagen, die der Mandant hat, von einem Hinterlegungsantrag weiß er nichts.
Als Verwendungszweck wurde das Aktenzeichen des Landgerichts angegeben, bei dem die Zwangsvollstreckungsgegenklage anhängig war.

Wir hatten das Gericht bereits angeschrieben, allerdings noch keine Nachricht, das war allerdings erst am 03.04.2020 und wir haben uns entschieden, noch ein wenig zu warten, bevor wir nach dem Sachstand fragen.

Danke für die Antwort.
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#4

13.05.2020, 10:30

Den Hinterlegungsantrag hättet ihr stellen müssen für den Mandanten, woher soll der Mandant das denn auch wissen ;) Habt ihr den Mandanten gebeten, die 1000 € an die Gerichtskasse zu zahlen?
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#5

13.05.2020, 13:00

MrsLittletall hat geschrieben:
13.05.2020, 08:50

Ich muss ehrlich sein, ich wüsste nicht, was wir dort noch versuchen könnten.

Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall? Wie können wir denn herausfinden, wo diese 1.000,00 € hin verschwunden sind? Wir haben eine Überweisungsbestätigung von Mandant und die hat die Gerichtskasse auch gekriegt, aber die fühlt sich wohl gar nicht zuständig mal zu recherchieren...
In der aktuellen Lage arbeiten viele Gerichte noch mit reduzierten Personalstärke. Daher halte ich es nicht für verwunderlich, dass sich das Gericht in so einer Angelegenheit nach erst einem Monat noch nicht gemeldet hat. Die Angelegenheit dürfte aus Sicht des Gerichts auf keinesfalls als eilig betrachtet werden.

Es ist auch nicht so, als wäre das einfache Sache die man mal so eben nebenbei erledigt. Es muss geklärt werden wo dieser Betrag abgeblieben ist. Das wird die Gerichtskasse auch nicht ohne weiteres wissen.

Es kommt aber zumindest hier auch immer wieder vor, dass es Buchungen gibt im System "rumliegen", da sie nirgendwo zugeordnet werden können. Und mit dem landgerichtlichen Aktenzeichen wird man beim Amtsgericht auch nichts anfangen können (ich nehme mal an es wurde zumindest ans Amtsgericht gezahlt, weil dort die Hinterlegungsstelle ist).

Insgesamt sollte man sich m.E. noch in Geduld üben.
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jojo
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#6

13.05.2020, 13:03

Oder es wurde direkt an die Kasse gezahlt (warum auch immer). Dann müsste die Buchung da im Verwahrbuch stehen. Also mit Kopie der Überweisung an die Kasse schreiben mit der Bitte um Rücküberweisung.

Ob da beim AG/LG eine Zahlungsanzeige in der Akte rumschwiert, kann ich natürlich nicht sagen.
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#7

13.05.2020, 13:17

Es kommt wahrscheinlich auch auf das betroffene Bundesland an. Ich nehme mal strak an, dass die entsprechenden Zahlungs- bzw. Verwaltungssysteme nicht überall gleich sind.
Und je mehr Buchungen die Kasse verwaltet, desto aufwendiger wird natürlich die Suche.

Dazu kommt noch, dass dann intern ggf. noch geklärt werden muss, ob eine Rückzahlung erfolgen kann und ggf. wer für die Entscheidung und Ausführung zuständig ist.

Letztlich müsste es aber möglich sein die Buchung zu finden und zurückzuzahlen. Es ist nur die Frage wie lange das dauert und da sollte man gerade in der aktuellen Situation m.E. etwas Geduld mitbringen.
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#8

13.05.2020, 13:36

Also meine Erfahrungen mit der Kasse sagen: Da muss man immer Geduld mitbringen...
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#9

15.05.2020, 08:40

Also, Unterlagen kann ich in der Akte kaum finden über diese 1.000,00 €, bloß den Überweisungsbeleg des Mandanten. Da das war, bevor ich hier gearbeitet habe, nehme ich an, das Ganze ist telefonisch abgesprochen worden.

Wie ich auch oben geschrieben habe, ich habe übersehen, dass unsere Anfrage erst vom April war. Mein Chef hatte mir das mit "Sachstand nachforschen" auf den Tisch gelegt und ich dachte, das wäre von Dezember 2019 oder so, hab erst nachdem ich die Akte durchgeforstet habe, gesehen, wie jung das noch ist. Ich hab sie jetzt auch erstmal wieder auf Wiedervorlage gelegt.

Danke für eure Antworten. Wir hoffen mal, dass wir rausfinden, wo das Geld abgeblieben ist.
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