Seite 1 von 1

Stammkapital pfändbar?

Verfasst: 13.05.2020, 07:31
von RajaMaja
Guten Morgen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:

Wir haben gegen unseren Mandanten vollstreckt, da er unsere Kostenrechnung nicht ausgeglichen hat. Zwischenzeitlich hat er die Vermögensauskunft abgegeben und in dieser angegeben, dass er Teilzeit beschäftigt ist. Ein Konto besitzt er (angeblich) nicht. Sein Gehalt wird bar gegen Quittung ausgezahlt. Jetzt konnten wir feststellen, dass unser Mandant Geschäftsführer einer UG ist (alleine). Stammeinlagen 5.000,00 €. Meine Frage nun: Kann ich die Stammeinlage pfänden? Hat der Schuldner insoweit auch eine falsche Vermögensauskunft abgegeben? Meines Erachtens hätte er doch angeben müssen, welche Einkünfte er mit der UG hat etc., oder?
:thx

Re: Stammkapital pfändbar?

Verfasst: 13.05.2020, 08:38
von AliceImWunderland
Nur weil er ein Geschäftsführer der UG ist, heißt es nicht, dass er auch Gesellschafter ist. Das bedeutet, dass er nicht unbedingt etwas mit der Stammeinlage zu tun hat. Das wäre nur der Fall, wenn er auch Gesellschafter wäre.

Was die Angaben im VA betrifft, so hätte er die GF-Tätigkeit angeben müssen, genauso wie die Höhe der Einnahmen aus dieser. Woraus resultiert sein Gehalt, welches er bar gegen Quittung erhält? Handelt es sich vielleicht um das GF-Gehalt?