Stammkapital pfändbar?
Verfasst: 13.05.2020, 07:31
Guten Morgen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Wir haben gegen unseren Mandanten vollstreckt, da er unsere Kostenrechnung nicht ausgeglichen hat. Zwischenzeitlich hat er die Vermögensauskunft abgegeben und in dieser angegeben, dass er Teilzeit beschäftigt ist. Ein Konto besitzt er (angeblich) nicht. Sein Gehalt wird bar gegen Quittung ausgezahlt. Jetzt konnten wir feststellen, dass unser Mandant Geschäftsführer einer UG ist (alleine). Stammeinlagen 5.000,00 €. Meine Frage nun: Kann ich die Stammeinlage pfänden? Hat der Schuldner insoweit auch eine falsche Vermögensauskunft abgegeben? Meines Erachtens hätte er doch angeben müssen, welche Einkünfte er mit der UG hat etc., oder?
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Wir haben gegen unseren Mandanten vollstreckt, da er unsere Kostenrechnung nicht ausgeglichen hat. Zwischenzeitlich hat er die Vermögensauskunft abgegeben und in dieser angegeben, dass er Teilzeit beschäftigt ist. Ein Konto besitzt er (angeblich) nicht. Sein Gehalt wird bar gegen Quittung ausgezahlt. Jetzt konnten wir feststellen, dass unser Mandant Geschäftsführer einer UG ist (alleine). Stammeinlagen 5.000,00 €. Meine Frage nun: Kann ich die Stammeinlage pfänden? Hat der Schuldner insoweit auch eine falsche Vermögensauskunft abgegeben? Meines Erachtens hätte er doch angeben müssen, welche Einkünfte er mit der UG hat etc., oder?